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Compliance mit dem Markenstandard


BVDW-Initiative "IASH.EU" zertifiziert erste Ad Networks durch Fraunhofer Institut
Etablierung eines Marktstandards für mehr Sicherheit und Transparenz für Werbetreibende und Agenturen


(10.06.09) - Die Initiative IASH.EU des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. zertifizierte die erste Gruppe marktrelevanter Ad Networks in Deutschland. Das Ziel von IASH.EU ist, einen Marktstandard im Segment der Online-Netzwerke zu etablieren und so für mehr Sicherheit und Transparenz für Werbetreibende und Agenturen zu sorgen.

Bereits durch das unabhängige Fraunhofer Institut zertifiziert, gehören die Ad Networks Adconion, Microsoft Advertising, Oridian, Specific Media und ValueClick gleichzeitig auch zu den Gründungsmitgliedern der Initiative. IASH.EU steht für "Internet Advertising Sales Houses in Europe", wurde durch den Arbeitskreis Ad Networks im BVDW ins Leben gerufen und orientiert sich an der vergleichbaren Initiative in Großbritannien, die 2007 erfolgreich eingeführt wurde.

"Ad Networks haben sich in Deutschland als neues Instrument im Online-Marketing-Mix etabliert. Mit IASH.EU wird ein anspruchsvoller und verlässlicher Standard definiert. Wir erwarten, dass sich IASH.EU ähnlich wie in Großbritannien auch hierzulande bei Agenturen und Werbetreibenden schon bald als unumgängliches Qualitätsmerkmal durchsetzen wird", sagt Sven Bornemann, Leiter des Arbeitskreis Ad Networks im BVDW.

Einhaltung des Code of Conduct
Bereits Anfang 2008 verabschiedete der BVDW einen Code of Conduct, der von den Gründungsmitgliedern des Arbeitskreis Ad Networks unterzeichnet wurde. Diese, seit inzwischen über einem Jahr gelebte Selbstverpflichtung, wird nun um die IASH.EU-Zertifizierung durch das Fraunhofer Institut IAIS (Intelligente Analyse- und Informationssysteme) als unabhängige Prüfinstanz ergänzt. So wird sicher gestellt, dass bei einem Ad Network geschaltete Anzeigenkampagnen nicht auf Websites veröffentlicht werden, die den Marken und Produkten der Werbetreibenden potenziell schaden könnten.

"Die Unterzeichnung des Code of Conduct durch die Ad Networks war ein erster wichtiger Schritt. Die regelmäßig wiederkehrende Zertifizierung durch das unabhängige Fraunhofer Institut gewährleistet größtmögliche Sicherheit für Agenturen und Werbetreibende bei ihren Branding- oder Performance-orientierten Netzwerkbuchungen", ergänzt Andreas Heintze, Leiter des Arbeitskreis Ad Networks im BVDW. "Wir freuen uns sehr darüber, den Auditansatz für IASH.EU mit zu entwickeln und umzusetzen. Auch Künftig werden wir nach neuen Analyseverfahren für die Klassifikation von Text-, Bild-, Ton- und Videodokumenten Ausschau halten, um den hohen Qualitätsansprüchen des Arbeitskreis Ad Networks im BVDW gerecht zu werden", erläutert Andreas Schäfer, Projektleitung IASH.EU Auditierung, Fraunhofer Institut IAIS. (BVDW: ra)

BVDW: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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