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Einigung über Urheberrechtsabgaben auf PCs


Mit einem Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet
Nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten endlich Rechts- und Planungssicherheit


(20.01.10) - Am 23. Dezember 2009 haben sich die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) und der Bundesverband Computerhersteller (BCH) über die Regelung der urheberrechtlichen Abgabepflicht für PCs in Deutschland für die Jahre 2002-2010 geeinigt.

Gemäß dieser Übereinkunft werden in dem Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2010 13,65 Euro pro PC mit eingebautem Brenner und 12,15 Euro pro PC ohne eingebauten Brenner jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an die ZPÜ abgeführt.

Als Bestandteil des ausgehandelten Gesamtpakets zahlen die Hersteller bzw. Importeure nachträglich Abgaben für PCs, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Für die Jahre 2002 und 2003 dies zusätzlich zu der bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer 3,15 Euro und für 2004 bis 2007 6,30 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gleichzeitig werden die Rechtsstreitigkeiten, in denen die Verwertungsgesellschaften von den Herstellern bzw. Importeuren für jeden in diesen Jahren verkauften PC mehr als 18 Euro verlangen, für erledigt erklärt.

Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienen der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, dass die Hersteller bzw. Importeure die Kosten an die Verbraucher weitergeben.

Mit dem erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet.

Für die Mitglieder des BCH stellt die Vereinbarung einen Kompromiss dar. Er ist hinnehmbar, weil die Hersteller bzw. Importeure damit nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalten. Für die Verbraucher in Deutschland wird der Vergleich dagegen weitere Belastungen bringen, eine grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter stehen nach wie vor aus. (Bundesverband Computerhersteller: ra)

Bundesverband Computerhersteller: Steckbrief

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