Kartell und Holzvermarktung
Bundeskartellamt gegen vier Bundesländer: Einigung über kartellrechtskonforme Ausgestaltung der gebündelten Holzvermarktung
Die Länder als mit Abstand marktstärkste Holzanbieter dürfen den eigenständigen Marktauftritt nichtstaatlicher Holzanbieter nicht behindern
(11.05.07) - Das Bundeskartellamt hat sich mit den Bundesländern auf eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung der gebündelten Rohholzvermarktung geeinigt. Damit kann in Kürze ein Kartellverfahren abgeschlossen werden, das das Bundeskartellamt gegen zunächst vier Bundesländer geführt hatte.
Das Verfahren war aufgrund einer Beschwerde des Verbandes der deutschen Säge- und Holzindustrie eingeleitet worden und betraf die Praxis der Bundesländer, Holz aus staatlichem, privatem und kommunalem Waldbesitz unter staatlicher Regie zu einheitlichen Preisen und Konditionen zu vermarkten. Eine solche gebündelte Holzvermarktung unter Beteiligung und Regie der Länder ist aus Sicht des Bundeskartellamtes nur insoweit kartellrechtlich zulässig, als eine Kooperation unerlässlich ist, etwa weil private und kommunale Kleinwaldbesitzer ohne eine staatliche Holzverkaufshilfe nicht marktfähig wären. Die Länder als mit Abstand marktstärkste Holzanbieter dürfen den eigenständigen Marktauftritt nichtstaatlicher Holzanbieter nicht behindern.
Nach der nun erzielten Einigung sind zukünftig solche nichtstaatlichen Waldbesitzer von der staatlichen Holzvermarktung ausgeschlossen, deren Forstbetriebsflächen 3.000 Hektar bei Einzelwaldbesitzern bzw. 8.000 Hektar bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen überschreiten. Diese Grenzwerte können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Belieferung von Großabnehmern mit deren Zustimmung überschritten werden. Die Länder verpflichten sich weiterhin, eigenständige Vermarktungsbemühungen außerhalb des staatlichen Systems nicht zu behindern und staatsfreie forstwirtschaftliche Vermarktungskooperationen, insbesondere durch das Anschieben und die Unterstützung entsprechender Pilotprojekte, zu fördern.
Die getroffene Einigung sieht für einen Fünfjahreszeitraum Berichtspflichten der Länder vor, um die Umsetzung der genannten Regelungen zu gewährleisten. Nachdem die Forstchefkonferenz die gefundene Lösung Ende April angenommen hat, müssen die Bundesländer das Ergebnis durch Unterzeichnung sog. "Verpflichtungszusagen" nun einzeln akzeptieren. Die erste Zusage (Thüringen) liegt bereits vor. Das Bundeskartellamt wird diese Zusagen im Anschluss für bindend erklären und damit die Verfahren beenden.
Verstöße gegen die Verpflichtungszusagen sind künftig mit Bußgeld bedroht. Das Bundeskartellamt wertet die jetzt erzielte Einigung als Forschritt für den Wettbewerb auf den volkswirtschaftlich bedeutsamen Rohholzmärkten. Sie hat den Vorteil, dass förmliche Untersagungen und langwierige Gerichtsverfahren zugunsten einer zeitnahen Umsetzung bundesweit einheitlich geltender Grundsätze für die kooperative Holzvermarktung mit staatlicher Beteiligung vermieden werden können.
Das schafft für alle beteiligten Wirtschaftskreise schnelle Rechtssicherheit über die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen und bietet eine Chance für den nichtstaatlichen Angebotssektor zu stärkerer unternehmerischer Eigenständigkeit. Von dem dadurch belebten Anbieterwettbewerb erwartet das Bundeskartellamt zugleich eine verbesserte Marktversorgung auch der mittelständischen Holznachfrager. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.