Missachtung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung durch die große Koalition und ihren Innenminister Parlament muss Verantwortung für Datenschutz und Grundrechtsschutz übernehmen und verfassungswidrige Vorhaben wie Online-Durchsuchungen von privaten Computern zurückweisen
(30.04.07) - Anlässlich des 21. Tätigkeitsberichtes des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übte Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin von "Bündnis 90/ Die Grünen", Kritik an der Datenschutzpraxis der Bundesregierung. Der neue Tätigkeitsbericht von Peter Schaar belege "die Missachtung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung durch die große Koalition und ihren Innenminister". Es sei an der Zeit, dass das Parlament die Verantwortung für Datenschutz und übernehmen und offensichtlich verfassungswidrige Vorhaben wie Online-Durchsuchungen von privaten Computern oder die Vorratsspeicherung von Fingerabdrücken zurückweise.
Weiter sagte Silke Stokar: "Der Sicherheitspolitik sind im demokratischen Rechtsstaat Grenzen gesetzt. Es darf eben nicht alles 'Menschenmögliche' gemacht werden, wie es Bundesinnenminister Schäuble immer wieder betont, die Freiheitsrechte der Verfassung setzen die Grenzen für die Eingriffsbefugnisse des Staates. Wir fordern die Aufnahme des Datenschutzes in das Grundgesetz. Der Kernbereich der privaten Daten muss in den Grundrechtsschutz aufgenommen werden."
Während die Union an der Diffamierung des Datenschutzes als "Täterschutz" festhalte, sei für die Bürgerinnen und Bürger die Grenze des Zumutbaren überschritten. "Die Sorge vor der totalen staatlichen Überwachung wächst, dies wird auch an der stark gestiegenen Zahl der Eingaben beim Bundesbeauftragten deutlich. Datenschutz bleibt ein zahnloser Tiger, wenn die rechtlichen Grundlagen veraltet sind und das Personal für effektive Kontrollen fehlt", kritisierte Stokar. Wie erforderlich Datenschutzkontrollen seinen, zeige der Datenaustausch im Terrorismusbereich. "Offensichtlich betrachtet das BKA das Gemeinsame-Terrorismusabwehr-Zentrum als Einrichtung zum uferlosen Datentransfer zwischen Polizei und Geheimdiensten", stellte Stokar fest.
"Wir unterstützen die Forderungen von Peter Schaar nach einer umfassenden Modernisierung des Datenschutzgesetzes. Die gesetzlichen Grundlagen für Datensschutz-Audit, Arbeitnehmerdatenschutz und Schutz der Gen-Daten müssen endlich geschaffen werden. Wir danken Peter Schaar und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Bericht, der die Grundlage der Diskussion über den gewachsenen Stellenwert des Datenschutzes in der Bundesrepublik werden wird", sagte die innenpolitische Sprecherin von "Bündnis 90/ Die Grünen" abschließend.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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