REACH: Phase der Vorregistrierungen beendet
Europäische Chemikalienverordnung REACH wirkt - Ursprünglich angenommene Zahl von 150.000 Vorregistrierungen deutlich übertroffen
Registrierungspflichtige Chemikalien, die weder registriert noch vorregistriert wurden, dürfen solange weder hergestellt noch importiert werden, bis eine Registrierung für die Stoffe bei der ECHA eingereicht wurde
(08.12.08) - Hersteller und Importeure von Chemikalien haben von den Möglichkeiten der neuen europäischen Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Autorisierung und Evaluierung von Chemikalien) bislang regen Gebrauch gemacht. Die zuständige Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki (Finnland) erhielt vom 1. Juni bis zum 1. Dezember dieses Jahres mehr als zwei Millionen Vorregistrierungen. Das teilte jetzt das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit.
Nach REACH müssen seit dem 1. Juni 2008 Hersteller und Importeure, die pro Jahr mehr als eine Tonne einer Chemikalie produzieren oder einführen, diese bei der ECHA registrieren und dazu Informationen über mögliche Gefahrenpotenziale liefern. Für Chemikalien, die bereits vor 1981 auf dem Markt waren (Phase-In-Stoffe), gibt es für Hersteller und Importeure allerdings Übergangsfristen, die ihnen für die eigentliche Registrierung mehr Zeit einräumen. Voraussetzung dafür ist aber die so genannte Vorregistrierung nach einem vereinfachten Verfahren. Diese Möglichkeit endete am 1. Dezember 2008.
Registrierungspflichtige Chemikalien, die bis zum Ende der Vorregistrierungsphase weder registriert noch vorregistriert wurden, dürfen solange weder hergestellt noch importiert werden, bis eine Registrierung für die Stoffe bei der ECHA eingereicht wurde. Mögliche Restbestände solcher Chemikalien dürfen ohne Registrierung auch nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Verstöße hierzu werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und bei nachweislichem Vorsatz auch als Straftat. Die Überwachung der REACH-Verordnung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden.
Die hohe Anzahl von zwei Millionen Vorregistrierungen hat die ursprünglich angenommene Zahl von 150.000 deutlich übertroffen. Das hängt allerdings auch damit zusammen, dass einige Firmen vorsorglich das gesamte, mehr als 100.000 Stoffeinträge umfassende Europäische Altstoffverzeichnis EINECS vorregistriert haben, ohne diese Stoffe aber tatsächlich alle herzustellen oder zu importieren. Dennoch werfen diese Zahlen ein Schlaglicht darauf, wie sehr der Einsatz von Chemikalien unser Wirtschaftsleben prägt und wie notwendig es war, REACH zu schaffen. (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: ra)
Lesen Sie auch:
REACH: 2 Millionen Vorregistrierungen
Meldungen: Markt-Nachrichten
-
Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
-
Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
-
Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
-
Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
-
Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.