Entwurf eines Kapitalanlagegesetzbuchs
Bundesländer fordern mehr Anlegerschutz bei geschlossenen Fonds: Gemeinsamer Antrag Bayerns und Hessens zur Verbraucherschutzministerkonferenz
Mit unrealistischen Renditeversprechen beworben: Vor allem im Zusammenhang mit Steuersparmodellen haben Finanzberater Anlegern häufig Fondsbeteiligungen in Kombination mit einer Kreditfinanzierung angeboten
(18.09.12) - Bayern und Hessen setzen sich mit einem gemeinsamen Antrag zur Verbraucherschutzministerkonferenz für eine Stärkung des Anlegerschutzes bei geschlossenen Fonds ein. Geschlossene Fonds unterliegen bislang kaum gesetzlichen Regelungen und werden daher dem Grauen Kapitalmarkt zugeordnet. In den letzten Jahren haben zahlreiche Privatanleger gerade mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds, die mit unrealistischen Renditeversprechen beworben, unprofessionell gemanagt oder auch in betrügerischer Absicht aufgelegt wurden, erhebliche wirtschaftliche Verluste erlitten.
"Der vom Bundesfinanzministerium im Juli vorgelegte Entwurf eines Kapitalanlagegesetzbuchs ist ein wichtiger Schritt. Zum Schutz von Privatanlegern werden damit erstmals umfassende materielle Standards für geschlossene Fonds - wie beispielsweise Anforderungen an das Mindestkapital - geschaffen. Wir wollen in der Verbraucherschutzministerkonferenz auch ein Signal setzen, dass bestimmte geschlossene Fonds wegen ihrer Risiken für Privatanleger ungeeignet sind und daher die vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagenen Beschränkungen zu begrüßen sind. In einigen Bereichen geht der Entwurf aber noch nicht weit genug", so die Verbraucherministerinnen Beate Merk (Bayern) und Lucia Puttrich (Hessen).
Vor allem im Zusammenhang mit Steuersparmodellen haben Finanzberater Anlegern häufig Fondsbeteiligungen in Kombination mit einer Kreditfinanzierung angeboten. Bei Verlusten der Fondgesellschaft haben die Anleger in diesen Fällen zusätzlich den Kredit zu bedienen und die Kreditzinsen zu zahlen. "Solche kreditfinanzierten Beteiligungen sind für Privatanleger aufgrund ihres hohen Verlustrisikos schlichtweg ungeeignet. Kreditfinanzierte Fondsbeteiligungen oder vergleichbare Anlageformen sollten daher künftig nicht mehr zum Vertrieb an Privatkunden zugelassen sein," teilen die beiden Ministerinnen mit. Noch kein schlüssiges Konzept liege außerdem vor, wie bei geschlossenen Fonds eine ausreichend breite Risikomischung sichergestellt werden könne.
Nachbesserungsbedarf sehen die Verbraucherschutzministerinnen auch bei den Kontrollrechten der Anleger. Zwar sieht der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums einen obligatorischen Aufsichtsrat bei den Fondsgesellschaften vor. Auch die einzelnen Anleger müssten aber die Möglichkeit haben, Managementfehler oder ungünstige Entwicklungen rechtzeitig erkennen zu können. Die beiden Ministerinnen sprechen sich daher dafür aus, den einzelnen Anlegern effektive Kontrollrechte einzuräumen, die über die bloßen Einsichtsrechte eines Kommanditisten hinausgehen.
Die Verbraucherschutzministerinnen abschließend: "Die zahlreichen Pleiten in den letzten Jahren, bei denen auch viele Kleinanleger große Teile ihres Ersparten verloren haben, haben gezeigt, wie wichtig ein effektiver Anleger- und Verbraucherschutz im Bereich der geschlossenen Fonds ist. Bayern und Hessen werden sich daher auch künftig aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
-
Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
-
Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
-
Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
-
Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
-
Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.