Managergehälter in der Kritik
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: Finanzwirtschaft weigere sich, aus der Krise zu lernen
Merk fordert Maßnahmen gegen ausufernde Managergehälter im Bankenbereich
(08.02.10) - "Eine Finanzwirtschaft, die viermal so groß ist wie die Realwirtschaft, Boni in Milliardenhöhe, sind wir bereits zum business as usual zurückgekehrt?", fragt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk besorgt.
"Die Entscheidungsträger haben offensichtlich nichts aus der Krise gelernt, obwohl sie genügend Zeit hatten. Die Bankmanager haben keinerlei Verantwortung übernommen. Sie blieben Antworten auf die Frage schuldig, wie es zu dieser Krise kommen konnte, auf welcher Tatsachenbasis Entscheidungen getroffen wurden und welche Konsequenzen daraus gezogen werden."
Um das Vertrauen der Bürger wiederherzustellen, seien tiefgreifende Veränderungen erforderlich, so Merk. Nur wer nachhaltig wirtschafte, solle auch in außergewöhnlichem Maß davon profitieren.
"Deshalb setze ich mich dafür ein, dass den Bonuszahlungen Malusregelungen gegenüberstehen. Stellt sich nach kurzer Zeit heraus, dass der Gewinn wie eine Luftblase zerplatzt, müssen Mechanismen greifen, welche die Boni abschmelzen lassen. Im Übrigen sollen Boni nur für nachhaltige Erfolge und deshalb erst nach angemessener Wartefrist gezahlt werden."
Merk kritisiert ferner das System der Abfindungszahlung:
"Es stößt auf Befremden, wenn Manager, die wegen Misswirtschaft vorzeitig ihren Hut nehmen mussten, Abfindungen in Millionenhöhe einstreichen. Deshalb sind Abfindungen auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Zudem sollte man darüber nachdenken, ob sich Manager das Salär bei einem neuen Arbeitgeber nicht auf die Abfindungen anrechnen lassen müssen." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.