Kritik an ''Bing Maps Streetside'' von Microsoft
Der bayerische Innenminister Herrmann fordert: "Vorheriger Widerspruch gegen Bildaufnahmen"
Verbindlicher Rechtsrahmen für Geodatendienste sei überfällig - Landesamt für Datenschutzaufsicht prüft Untersagung des Dienstes ''Streetside''
(27.04.11) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die ab 9. Mai 2011 in Nürnberg, Erlangen, Fürth und Augsburg beginnenden Straßenaufnahmefahrten der Firma Microsoft für ihren Geodatendienst heftig kritisiert: "Es ist nicht hinnehmbar, dass es gegen die Aufnahmen kein vorheriges Widerspruchsrecht gibt. Das ist mit einem wirksamen Datenschutz unvereinbar."
Beim Start des Geodatendienstes von ''Google Street View'' bestand das vorherige Widerspruchsrecht. Es sei nicht einzusehen, weshalb für den in jeder Hinsicht vergleichbaren Geodatendienst ''Bing Maps Streetside'' von Microsoft etwas anderes gelten sollte. "Eine nachträgliche Löschung schützt das Persönlichkeitsrecht von Mietern und Eigentümern nicht. Das Internet vergisst nicht. Auf Daten, die auch nur wenige Stunden im Internet sind, hat jedermann weltweit Zugriff. Ein vorheriges Widerspruchsrecht ist daher unverzichtbar", erklärte Herrmann.
Der Innenminister mahnte in diesem Zusammenhang auch einen verbindlichen Rechtsrahmen für Geodatendienste an. Der Bundesrat habe bereits am 9. Juli 2010 einen Gesetzentwurf für Geodatendienste beschlossen, um für Anbieter und Betroffene gleichermaßen verlässliche Regelungen zu schaffen. Herrmann sagte: "Dieser Gesetzentwurf muss jetzt endlich umgesetzt werden. Eine Selbstverpflichtung der Unternehmen genügt nicht, wie jetzt der Fall von Microsoft zeigt."
Herrmann ermutigte auch das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach, konsequent für den Datenschutz im Fall von Microsoft einzutreten. Microsoft hat seinen Sitz in Bayern, so dass für die Datenschutzaufsicht das Bayerische Landesamt in Ansbach zuständig ist. Sollte sich Microsoft weigern, Vorabwidersprüche zuzulassen, bleibe dem Landesamt keine andere Möglichkeit, als Microsoft den Start des Dienstes ohne vorherige Widerspruchsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger zu untersagen. (Bayerisches Innenminsterium: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.