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Compliance erfordert neutrale Informationen


CEOs übertragen Compliance-Projekte an die IT-Verantwortlichen, obwohl denen allzu oft das nötige Compliance-Wissen fehlt
Herstellerneutraler Compliance-Check für den Mittelstand - Bei den Zuständigen gibt es zu viele Unsicherheiten und Verwirrungen


(15.05.07) - "Risikomanagement" ist in zahlreichen Unternehmen noch immer ein kaum besetztes Thema. "Dabei ist es sehr wichtig, denn ein unternehmensweites Risikomanagement erstreckt sich nicht nur auf Haftungsfragen für Unternehmer und auf die Rechnungslegung", weiß Magdalena Baumgärtel, Geschäftsführerin des Consulting-Unternehmens Baumgärtel Seminare aus Erfahrung. Viel Brisanz gerade für den Mittelstand haben in diesem Kontext die IT-Sicherheit und gesetzeskonforme IT-Lösungen. Sichern diese doch die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens auch als Global Player. Zudem optimieren sie Geschäftsprozesse in der Administration und gewährleisten ein "Just in time"-Kundenmanagement.

"In der Praxis", beobachtet die Diplom-Betriebswirtin, "gibt es schon bei den Zuständigkeiten zahlreiche Unsicherheiten und Verwirrungen". So übertragen beispielsweise die CEOs die Compliance-Projekte an die IT-Verantwortlichen, obwohl denen allzu oft das nötige Compliance-Wissen fehlt. Auch ein Blick in entsprechende Leitfäden hilft nicht immer weiter. "Aussagen in den Leitfaden des BITKOM müssen jedenfalls bezweifelt werden", sagt Baumgärtel. "Darin ist beispielsweise zu lesen, dass E-Mails aus steuerrechtlicher Sicht keine generell aufbewahrungspflichtigen Unterlagen darstellen und daher auch nicht für den elektronischen Datenzugriff bereitgehalten werden müssen", beklagt die Expertin. Das sei jedoch falsch, denn alle steuerrelevanten Daten wie ein per E-Mail empfangener Vertrag, eine Auftragbestätigung oder eine digitale Rechnung seien im Originalformat maschinell auswertbar aufzubewahren.

Sie empfiehlt IT-Verantwortlichen, sich herstellerunabhängige Informationen aus unterschiedliche Quellen zu beschaffen, wie z. B. aus Compliance-Foren, in herstellerneutralen Seminaren und/oder durch externe Berater. Die IT sollte die Anforderungen einzelner Fachbereiche und deren Geschäftsprozesse wie Auftragsabwicklung oder Vertrieb bei der Lösungssuche berücksichtigen. Nur gemeinsam mit diesen kann ein ganzheitliches Firmenkonzept entwickelt und schließlich auch eine Lösung geschaffen werden, rät Baumgärtel. Versäumt es ein Unternehmen, sich mit diesen kritischen Themen zu befassen, können die Folgen teuer werden und erzeugen nicht selten die zwei- oder dreifachen Kosten für ein nicht gesetzeskonformes System, für Rechtsbeistand und nicht zuletzt für Bußgelder und Zinsen, die bei der Steuerprüfung anfallen. Dies können Unternehmer dann verhindern, wenn das Thema zur "Chefsache" erklärt wird.

Wer mehr zu diesen Themen wissen möchte: Die Experten von Baumgärtel Seminare beraten Unternehmen, vermitteln das Know-how für alle Fachbereiche und bringen Klarheit. In Seminaren zeichnen sie gesetzeskonforme Wege auf, geben Hilfestellung bei der Umsetzung, erstellen Verfahrensdokumentationen und führen Testprüfungen mit IDEA durch (offizielles SW-Tool der Betriebsprüfer). Unbezahlbar sind die zahlreichen Tipps zu den Marktlösungen, die in diesen Seminaren den Teilnehmern mit auf den Weg gegeben werden.

Die nächsten herstellerneutralen Seminare in München finden an folgenden Terminen statt:
23. Mai 2007 – Compliance-Check und was dazu gehört.
19. bis 20. Juni 2007 – IDEA-Grundlagen: Prüfen Sie Ihre Daten selbst!
05. bis 06. Juli 2007 – GoBS-Verfahrensdokumentation erstellen.
(Baumgärtel: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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