Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung teuer
Wer die flächendeckende Überwachung bestellt, muss auch die Zeche dafür bezahlen
eco zur Entschädigung der Kosten für Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung
(18.03.08) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. fordert während der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Inanspruchnahme im Rahmen der Strafverfolgung einen lange überfälligen Ausgleich der tatsächlich anfallenden Kosten.
Dazu sagte Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: "Wer bestellt, bezahlt! Dieses einfache Prinzip muss nicht nur unter verfassungsrechtlichen Aspekten gelten, sondern ist auch die entscheidende Stellschraube für kosteneffizientes Handeln der öffentlichen Hand. Dennoch werden seit Jahren in stetig steigendem Maße die Kosten für die originär staatliche Aufgabe der Strafverfolgung auf Unternehmen abgewälzt. Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung bekommt diese Belastung jetzt eine neue, den Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort gefährdende Qualität. Denn die Unternehmen der Internetwirtschaft sind gezwungen, für 332 Millionen Euro Technik anzuschaffen, die sie einzig und allein für den Staat vorhalten müssen."
Die Koalitionsfraktionen haben einen Entwurf für eine pauschalenbasierte Entschädigungsregelung vorgelegt, die ausschließlich für Abfragen der Behörden greift. eco kritisiert diese als unzureichend: Weder deckt die Höhe der vorgesehenen Pauschalen für Anfragen von Strafverfolgungsbehörden die tatsächlichen Kosten, noch ist das Problem berücksichtigt, dass viele Unternehmen teure Technik vorhalten müssen, obwohl sie nur eine sehr geringe Zahl oder gar keine Anfragen erhalten.
"Im Bereich von Internet-Access sind etwa 80 Prozent kleine und sehr kleine Unternehmen am Markt tätig. Bei der Bereitstellung von E-Mail werden etwa zwei Drittel der E-Mail Dienste von Anbietern angeboten, die bis zu 1000 Kunden haben. Diese Unternehmen bekommen nur äußerst selten oder nie Anfragen von Strafverfolgungsbehörden und kämen damit kaum in den Genuss der neuen Entschädigungsregelung, obwohl gerade sie wirtschaftlich besonders darauf angewiesen sind", erklärt Oliver Süme.
Angesichts der Höhe der Kosten der klassischen Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung fordert eco, zusätzlich zum administrativen Aufwand für die Bearbeitung von Anfragen auch die Anschaffungs- und Betriebskosten der Überwachungstechnik zu entschädigen.
Darüber hinaus soll eine Härtefallregelung kleine und mittlere Unternehmen entlasten, die kaum Anfragen von den Behörden erhalten. Auch die Entschädigungssätze für die Bearbeitung dieser Anfragen müssen angehoben werden, damit sie die tatsächlich entstehenden Personalkosten decken. (eco: ra)
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