HRE-Rettung: BaFin stellt richtig


BaFin und Bundesbank weisen Vorwürfe der Bundestagsabgeordneten Troost und Wissing zurück
Die Behauptung des Bundestagsabgeordneten Troost, die Aktionäre und die Öffentlichkeit seien getäuscht worden, und das auf Anweisung der Herren Sanio und Weber, entbehrt jeder Grundlage und ist rechtlich unhaltbar


(24.08.09) - Zu den Vorwürfen der Bundestagsabgeordneten Axel Troost und Volker Wissing nahmen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank bereits am 16. August wie folgt Stellung:

"Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jochen Sanio, und der Präsident der Deutschen Bundesbank, Professor Axel Weber, haben die Vorwürfe der Bundestagsabgeordneten Axel Troost und Volker Wissing mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Die Behauptung des Bundestagsabgeordneten Troost, die Aktionäre und die Öffentlichkeit seien getäuscht worden, und das auf Anweisung der Herren Sanio und Weber, entbehrt jeder Grundlage und ist rechtlich unhaltbar.

An dem Wochenende der ersten HRE-Rettungsaktion (27./28. September 2008) gingen BaFin und Bundesbank von einem Netto-Liquiditätsbedarf der HRE bis zum Jahresende 2008 von rund 35 Milliarden Euro aus, der nur noch durch Hilfsmaßnahmen Dritter zu decken war. Dieser Betrag, der den gesamten Verhandlungen an diesem Wochenende zugrunde lag, beruhte auf Angaben des Vorstandes der HRE und Stress-Annahmen zu den gravierenden Refinanzierungsproblemen der Gruppe, die sich aus den seinerzeit herrschenden extremen Marktverhältnissen ergaben (Zusammenbruch der internationalen Geldmärkte).

Nach der Rettungsaktion hat die gemeinsame Presseerklärung von BaFin und Bundesbank am Montag, dem 29. September 2008, auf der Grundlage des damaligen Wissensstandes der Präsidenten von BaFin und Bundesbank wahrheitsgemäß erläutert, dass der HRE ein Kredit zugesagt wurde, mit dem die berechnete Netto-Liquiditätslücke geschlossen würde.

Diesem Ergebnis der Rettungsaktion entsprechen auch die Ad-hoc-Mitteilungen der Hypo Real Estate Holding AG vom 29. September 2008 mit der Aussage, dass der HRE-Gruppe eine kurz- und mittelfristige Kreditfaszilität in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt worden sei bzw. dass der Umfang der eingeräumten Kreditlinien den Refinanzierungsbedarf der Gruppe auf absehbare Zeit abdecke."
(BaFin: ra)

Lesen Sie auch:
HRE-Liquidität: "angespannt, aber beherrschbar"
HRE-Rettungsaktion war "kein fahrlässiger Poker"
Mehr Kompetenzen staatliche Bankenaufsicht
Bei der HRE sind weitere Verluste möglich
"Weltuntergang des Finanzsystems" stand bevor
Kollaps des deutschen Bankensystems habe gedroht
HRE und "Drehbücher für einen Krisenplan"?
Krise der HRE mit Kauf der Depfa programmiert?
HRE: Schadenersatz gegen ehemaligen Vorstand?
Ex-Aufsichtsratschef der HRE greift Steinbrück an
HRE-Warnmeldung sei damals "überraschend" gekommen
HRE-Krise: Bankenaufsicht habe nicht geschlafen
Schieflage der Depfa und der Hypo Real Estate
HRE auf dem Weg in die Verstaatlichung
Finanzminister Steinbrück hat sein Ziel erreicht


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen