Datenschutz: Neue Regeln, alte Probleme


Verbraucherzentrale Bundesverband hält neues Datenschutz-Gesetz für unzureichend
Immer noch leicht, den Kunden Einwilligungen in die Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken unterzuschieben


(31.08.09) - Die ab kommenden Dienstag geltenden Neuregelungen beim Datenschutz werden den Datenhandel nicht wirksam unterbinden, prognostiziert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Mit Verbraucherdaten darf auch künftig ohne Einwilligung der Betroffenen gehandelt werden", kritisiert Vorstand Gerd Billen. Zudem sei es weiterhin leicht, den Kunden Einwilligungen in die Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken unterzuschieben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, das Thema nach der Bundestagswahl umgehend wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Nach einer aktuellen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des vzbv sehen 87 Prozent der Wählerinnen und Wähler Handlungsbedarf im Bereich Datenschutz.

Am 1. September 2009 tritt das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Es regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, Auskunftsansprüche und auch Bußgelder bei Verstößen. Trotz einiger begrüßenswerter Neuerungen, etwa Verbesserungen beim Arbeitnehmerdatenschutz, striktere Anforderungen an die Datensicherheit und mehr Präventionsmöglichkeiten für die Datenschutzaufsicht, bleibt die Novelle weit hinter den ursprünglichen Ankündigungen und dem Handlungsbedarf zurück.

Als Kernstück der überfälligen Reform hatten Bund- und Ländervertreter beim Datenschutzgipfel 2008 das Verbot der Datenweitergabe ohne Einwilligung (Abschaffung des Listenprivilegs) vereinbart. Auch sollten Datennutzung und Datenhandel nur noch mit Zustimmung der Verbraucher möglich sein. In beiden Punkten ist die Politik eingeknickt. Auch wurde die Forderung nicht aufgegriffen, die Verbraucherorganisationen mit dem Recht auszustatten, gegen Datenschutzverstöße effektiv vorzugehen.

"Die Regierungsfraktionen hatten den geplanten Maßnahmen-Katalog Stück für Stück zurechtgestutzt, bis eine Placebo-Gesetzgebung übrigblieb", so Billen. Dabei hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Deutschen Verbrauchertag am 12. Mai 2009 noch eindeutig positioniert: "Daten über Wohnort, Name und Kaufverhalten sollen nicht ohne Zustimmung einfach verkauft, gehandelt oder zur Profilbildung genutzt werden können", sagte sie damals. "Sollte die Bundeskanzlerin die Wahl erneut gewinnen, werden wir sie an ihre Worte erinnern", kündigt Billen an. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen