Marktrisiko-Vorschriften von Basel III
Die EU-Kommission hat sich immer für eine zeitnahe Umsetzung der Basel-III-Standards eingesetzt
Die Kommission beobachtet laufend, wie die Basler Standards im Rest der Welt umgesetzt werden. Dabei hat sich gezeigt, dass einige wichtige Rechtsräume ihre entsprechenden Vorschriften noch nicht ganz fertiggestellt oder ihre geplanten Umsetzungstermine noch nicht bekannt gegeben haben
Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den "Fundamental Review of the Trading Book", kurz: "FRTB", der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
Die Kommission hat sich immer für eine zeitnahe Umsetzung der Basel-III-Standards eingesetzt. Beweis dafür ist, dass am 9. Juli der endgültige Text des Bankenpakets in Kraft getreten ist und die neuen Basler Eigenkapitalanforderungen in der EU ab dem 1. Januar 2025 gelten werden.
Auf diese Weise wird die EU als einer der ersten großen Rechtsräume die Umsetzung der Basler Standards abgeschlossen haben. Die Anwendung dieser Standards ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren eines gut regulierten und stabilen Bankensektors, der zur Finanzstabilität und zum Wirtschaftswachstum beitragen kann.
Allerdings ist entscheidend, dass diese Standards in allen Rechtsräumen im Gleichklang umgesetzt werden. Kommt es in wichtigen Rechtsräumen zu Verzögerungen oder Abweichungen, kann die Glaubwürdigkeit des Regelwerks leiden. Dadurch wiederum könnten in letzter Konsequenz die internationale Wettbewerbsgleichheit und die globale Finanzstabilität beeinträchtigt werden.
Die Kommission beobachtet laufend, wie die Basler Standards im Rest der Welt umgesetzt werden. Dabei hat sich gezeigt, dass einige wichtige Rechtsräume ihre entsprechenden Vorschriften noch nicht ganz fertiggestellt oder ihre geplanten Umsetzungstermine noch nicht bekannt gegeben haben. Damit international tätige europäische Banken im Handel weiterhin auf globale Wettbewerbsgleichheit zählen können, hat die Kommission beschlossen, dass dieser Teil der Basel-III-Standards erst später greifen soll. Grundsätzlich werden die Basel-III-Standards also für alle Banken in der EU ab dem 1. Januar 2025 gelten, jedoch mit Ausnahme der Rahmenregelung für Marktrisiken (sofern die gesetzgebenden Organe keine Einwände gegen den delegierten Rechtsakt erheben).
Der delegierte Rechtsakt wurde im Rahmen des Mandats erlassen, das der Kommission vom Europäischen Parlament und vom Rat erteilt wurde.
Nächste Schritte
Indem wir den Geltungsbeginn der Marktrisiko-Vorschriften um ein Jahr verschieben, können wir die internationalen Entwicklungen bewerten und unser weiteres Vorgehen abwägen. Der delegierte Rechtsakt liegt nun zur Prüfung beim Europäischen Parlament und beim Rat, die innerhalb von drei Monaten Einwände dagegen erheben können.
Hintergrund
Das kürzlich in Kraft getretene Bankenpaket (Eigenkapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie) ist ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung der Basler Eigenkapitalstandards in der EU. Es zeigt, dass wir unsere internationale Verpflichtung erfüllen und das neue aufsichtliche Regelwerk, wie angekündigt, ab dem 1. Januar 2025 umsetzen wollen.
Im Kapitalmarktgeschäft ist internationale Wettbewerbsgleichheit besonders wichtig. Da man in diesem Bereich ohne Weiteres in verschiedenen Rechtsräumen gleichzeitig am Markt aktiv sein kann, ist der Wettbewerb zwischen den international tätigen Banken hier besonders intensiv. Die Umsetzung des FRTB-Regelwerks sollte daher in allen Rechtsräumen so weit wie möglich im Gleichklang erfolgen, damit die Wettbewerbsbedingungen nicht verzerrt werden.
eingetragen: 09.08.24
Newsletterlauf: 10.10.24
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