Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Marktrisiko-Vorschriften von Basel III


Die EU-Kommission hat sich immer für eine zeitnahe Umsetzung der Basel-III-Standards eingesetzt
Die Kommission beobachtet laufend, wie die Basler Standards im Rest der Welt umgesetzt werden. Dabei hat sich gezeigt, dass einige wichtige Rechtsräume ihre entsprechenden Vorschriften noch nicht ganz fertiggestellt oder ihre geplanten Umsetzungstermine noch nicht bekannt gegeben haben



Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den "Fundamental Review of the Trading Book", kurz: "FRTB", der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

Die Kommission hat sich immer für eine zeitnahe Umsetzung der Basel-III-Standards eingesetzt. Beweis dafür ist, dass am 9. Juli der endgültige Text des Bankenpakets in Kraft getreten ist und die neuen Basler Eigenkapitalanforderungen in der EU ab dem 1. Januar 2025 gelten werden.

Auf diese Weise wird die EU als einer der ersten großen Rechtsräume die Umsetzung der Basler Standards abgeschlossen haben. Die Anwendung dieser Standards ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren eines gut regulierten und stabilen Bankensektors, der zur Finanzstabilität und zum Wirtschaftswachstum beitragen kann.

Allerdings ist entscheidend, dass diese Standards in allen Rechtsräumen im Gleichklang umgesetzt werden. Kommt es in wichtigen Rechtsräumen zu Verzögerungen oder Abweichungen, kann die Glaubwürdigkeit des Regelwerks leiden. Dadurch wiederum könnten in letzter Konsequenz die internationale Wettbewerbsgleichheit und die globale Finanzstabilität beeinträchtigt werden.

Die Kommission beobachtet laufend, wie die Basler Standards im Rest der Welt umgesetzt werden. Dabei hat sich gezeigt, dass einige wichtige Rechtsräume ihre entsprechenden Vorschriften noch nicht ganz fertiggestellt oder ihre geplanten Umsetzungstermine noch nicht bekannt gegeben haben. Damit international tätige europäische Banken im Handel weiterhin auf globale Wettbewerbsgleichheit zählen können, hat die Kommission beschlossen, dass dieser Teil der Basel-III-Standards erst später greifen soll. Grundsätzlich werden die Basel-III-Standards also für alle Banken in der EU ab dem 1. Januar 2025 gelten, jedoch mit Ausnahme der Rahmenregelung für Marktrisiken (sofern die gesetzgebenden Organe keine Einwände gegen den delegierten Rechtsakt erheben).

Der delegierte Rechtsakt wurde im Rahmen des Mandats erlassen, das der Kommission vom Europäischen Parlament und vom Rat erteilt wurde.

Nächste Schritte
Indem wir den Geltungsbeginn der Marktrisiko-Vorschriften um ein Jahr verschieben, können wir die internationalen Entwicklungen bewerten und unser weiteres Vorgehen abwägen. Der delegierte Rechtsakt liegt nun zur Prüfung beim Europäischen Parlament und beim Rat, die innerhalb von drei Monaten Einwände dagegen erheben können.

Hintergrund
Das kürzlich in Kraft getretene Bankenpaket (Eigenkapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie) ist ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung der Basler Eigenkapitalstandards in der EU. Es zeigt, dass wir unsere internationale Verpflichtung erfüllen und das neue aufsichtliche Regelwerk, wie angekündigt, ab dem 1. Januar 2025 umsetzen wollen.

Im Kapitalmarktgeschäft ist internationale Wettbewerbsgleichheit besonders wichtig. Da man in diesem Bereich ohne Weiteres in verschiedenen Rechtsräumen gleichzeitig am Markt aktiv sein kann, ist der Wettbewerb zwischen den international tätigen Banken hier besonders intensiv. Die Umsetzung des FRTB-Regelwerks sollte daher in allen Rechtsräumen so weit wie möglich im Gleichklang erfolgen, damit die Wettbewerbsbedingungen nicht verzerrt werden.


eingetragen: 09.08.24
Newsletterlauf: 10.10.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen