Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

CO2-Bepreisung auf weitere Wirtschaftssektoren


Europäische Kommission fordert Mitgliedstaaten auf, die vereinbarten Vorschriften zur Stärkung und Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems umzusetzen
Kommission leitet Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ein



Die Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei sendet die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. So haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Klimaschutz und Verteidigung gemeldet. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen; anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 26 Mitgliedstaaten einzuleiten, weil diese die überarbeitete Emissionshandelsrichtlinie in Bezug auf das neue Emissionshandelssystem (ETS2) nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben. Die überarbeitete Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/959 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG) trat im Juni 2023 in Kraft. Mit ihr wurde ein neues Emissionshandelssystem beschlossen, das getrennt vom bereits bestehenden EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) existieren soll. Ziel ist es, die CO2-Bepreisung schrittweise auf weitere Wirtschaftssektoren auszuweiten, um deren Emissionen noch stärker zu verringern.

Außerdem wird ein Teil der Einnahmen aus dem Emissionshandel dem neuen Klima-Sozialfonds zugeführt, der 2026 anläuft. Mit Geldern aus dem Fonds sollen die Mitgliedstaaten benachteiligte Gruppen – insbesondere von Energie- und Mobilitätsarmut betroffene Haushalte – unterstützen. Das neue System soll bis 2027 eingeführt werden und für CO2-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sowie in weiteren Sektoren gelten, die nicht unter das bestehende EU-EHS fallen (vor allem Kleingewerbe).


Die Mitgliedstaaten arbeiten derzeit an der Umsetzung, aber 26 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden) haben es versäumt, die vollständige Umsetzung der EHS2-Bestimmungen aus der Richtlinie (EU) 2023/959 fristgerecht bis zum 30. Juni 2024 zu melden. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten, die nun innerhalb von zwei Monaten reagieren und die festgestellten Mängel beheben müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Kommission fordert Dänemark, Niederlande, Slowenien und Finnland auf, ihre Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die Liste der Verteidigungsgüter mitzuteilen.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark, die Niederlande, Slowenien und Finnland einzuleiten, weil diese Länder die Richtline (EU) 2024/242 nicht umgesetzt haben, mit welcher die Richtlinie 2009/43/EG geändert wurde, um die Liste der Verteidigungsgüter zu aktualisieren.

Zweck der Richtlinie 2009/43/EG ist es, die Bedingungen für die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten.

Der Anhang der Verbringungsrichtlinie listet die Güter auf, für die die Richtlinie gilt, und entspricht der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union. Da der Rat die Gemeinsame Militärgüterliste regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 20. Februar 2023), hat die Kommission mit der Richtlinie (EU) 2024/242 Änderungen an der Verbringungsrichtlinie vorgenommen. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 31. Mai 2024 Zeit, die Richtlinie (EU) 2024/242 umzusetzen. Dänemark, die Niederlande, Slowenien und Finnland haben ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/242 nicht fristgerecht mitgeteilt. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten, die nun innerhalb von zwei Monaten reagieren und die festgestellten Mängel beheben müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 09.08.24
Newsletterlauf: 10.10.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen