Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Grundlage für ein solches Regelwerk


EU-
Kommission begrüßt in der WTO ausgehandeltes globales Übereinkommen über den elektronischen Handel
EU sieht der weiteren Zusammenarbeit mit den Unterzeichnerstaaten mit dem Ziel, das Übereinkommen in den Rechtsrahmen der WTO zu übernehmen, zuversichtlich entgegen



Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Text eines im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten Übereinkommens über den elektronischen Handel nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen, an denen mehr als 90 WTO-Mitglieder beteiligt waren, veröffentlicht wurde. Die EU brachte sich in die Verhandlungen über dieses erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel engagiert ein.

Sobald das Übereinkommen in den WTO-Rechtsrahmen integriert ist, wird es für zahlreiche WTO-Mitglieder die Grundlage für ein solches Regelwerk bilden. Es wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommen und in den beteiligten WTO-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel fördern, indem es
>> grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht,
>> Hemmnisse für den digitalen Handel abbaut und
>> Innovationen im elektronischen Handel fördert.

Außerdem stärkt es die digitale Inklusion und das Wirtschaftswachstum in den beteiligten Entwicklungsländern und am wenigsten entwickelten Ländern.

Die Kommission begrüßt dieses Ergebnis und sieht der weiteren Zusammenarbeit mit den Unterzeichnerstaaten mit dem Ziel, das Übereinkommen in den Rechtsrahmen der WTO zu übernehmen, zuversichtlich entgegen. Die EU wird weitere WTO-Mitglieder darin bestärken, sich dem Übereinkommen anzuschließen.

Grundregeln festgelegt
Das jetzt ausgehandelte Übereinkommen über den elektronischen Handel ist ausgewogen, inklusiv und kommerziell wichtig. Außerdem ist es für die WTO von strategischer Bedeutung. Es hilft Verbrauchern und Unternehmen im digitalen Handel, besonders KMU, in Industrie- und Entwicklungsländern.

Das Übereinkommen enthält eine Reihe von Grundregeln für den digitalen Handel:

>> Initiativen zur Förderung eines reibungslosen digitalen Handels, sowohl national als auch international, unter anderem im Hinblick auf elektronische Signaturen und elektronische Rechnungen,
>> Bestimmungen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Handel bei Verbrauchern und Unternehmen, vor allem durch einen besseren Online-Verbraucherschutz,
>> Bestimmungen, die den internationalen digitalen Handel zuverlässiger und günstiger machen, unter anderem durch eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cybersicherheitsrisiken,
>> ein Verbot von Zöllen auf elektronische Übertragungen, was für die Wirtschaft weltweit von hoher kommerzieller Bedeutung und Priorität ist, und
>> Initiativen zur Erleichterung der Beteiligung von Verbrauchern und Unternehmen aus Entwicklungsländern am digitalen Handel.

Nächste Schritte
Die EU und die übrigen Parteien, die an der auf einer gemeinsamen Erklärung beruhenden Initiative beteiligt sind, werden die notwendigen Schritte ergreifen, um das Übereinkommen über den elektronischen Handel in das WTO-Regelwerk zu integrieren. Dafür ist die Zustimmung aller WTO-Mitglieder erforderlich.

Die EU ist im Rahmen der Förderung der digitalen Entwicklung bereit, Entwicklungsländer dabei zu begleiten, ihren Bedarf an Unterstützung zu ermitteln und das Übereinkommen umzusetzen.

Hintergrund
Der digitale Handel macht etwa 25 Prozent des gesamten Welthandels aus und wächst schneller als der herkömmliche Handel. Die EU ist sowohl bei Exporten als auch bei Importen digitaler Dienstleistungen weltweit führend. 2022 belief sich dieser Anteil des Handels auf 1,3 Bio. EUR, was 54 Prozent des gesamten Handels der EU mit Dienstleistungen entspricht.

Auf der 11. WTO-Ministerkonferenz in Buenos Aires im Dezember 2017 rief eine Gruppe von 71 WTO-Mitgliedern (darunter die EU) in einer gemeinsamen Ministererklärung dazu auf, Sondierungsarbeiten für Verhandlungen im Rahmen der WTO im Bereich des elektronischen Handels aufzunehmen. Im Januar 2019 erfolgte schließlich der offizielle Startschuss zu den Verhandlungen. 76 WTO-Mitglieder bekräftigten ihre Absicht, ein ehrgeiziges Ergebnis unter Beteiligung möglichst vieler WTO-Mitglieder anzustreben, das auf den bestehenden WTO-Übereinkommen und dem bestehenden WTO-Rahmen aufbaut. Seitdem haben sich weitere WTO-Mitglieder der Initiative angeschlossen. Mittlerweile sind 91 Mitglieder beteiligt, auf die zusammen mehr als 90 Prozent des Welthandels entfällt. Nach wie vor steht die Teilnahme allen WTO-Mitgliedern offen. Den Vorsitz bei dieser Initiative führen Japan, Australien und Singapur, die als Ko-Initiatoren auftreten.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 09.08.24
Newsletterlauf: 10.10.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen