Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kernelemente der Maßnahme gegen Meta


Europäische Kommission und nationale Behörden ergreifen Maßnahmen gegen Meta
Maßnahmen der nationalen Verbraucherschutzbehörden gegen Meta wegen des "Pay or consent"-Modells



Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung. Die Maßnahme begann 2023, unmittelbar nachdem Meta die Verbraucher über Nacht aufgefordert hatte, Facebook und Instagram entweder gegen Entgelt zu nutzen oder einzuwilligen, dass Meta ihnen unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten personalisierte Werbung anzeigt und daraus Einnahmen erzielen kann ("Pay or consent").

Die Verbraucherschutzbehörden prüften mehrere Elemente, die irreführende oder aggressive Praktiken darstellen könnten, insbesondere, ob Meta den Verbrauchern im Vorfeld wahrheitsgetreue, klare und ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt hat. Die Behörden prüften, ob diese Informationen es den Verbrauchern ermöglichten zu verstehen, wie sich ihre Entscheidung, entweder zu zahlen oder die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für gewerbliche Zwecke zu akzeptieren, auf ihre Rechte als Verbraucher auswirkt. Darüber hinaus befürchten die CPC-Behörden, dass viele Verbraucher möglicherweise unangemessenem Druck ausgesetzt waren, rasch zwischen den beiden Modellen zu wählen, da sie befürchten, den Zugang zu ihren Konten und ihrem Kontaktnetz sofort zu verlieren.

Diese koordinierte Maßnahme des CPC-Netzes gegen Meta ergänzt andere laufende Verfahren auf EU- und nationaler Ebene im Zusammenhang mit demselben Modell. Die heutige Maßnahme konzentriert sich insbesondere auf die Prüfung der Praktiken von Meta im Rahmen des EU-Verbraucherrechts und unterscheidet sich von den laufenden Untersuchungen der Kommission gegen das Unternehmen wegen eines möglichen Verstoßes des "Pay or consent"-Modells gegen das Gesetz über digitale Märkte, dem förmlichen Auskunftsverlangen der Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste und der Prüfung durch die irische Datenschutzkommission im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Kernelemente der Maßnahme gegen Meta:
Die CPC-Behörden ermittelten im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Meta-Geschäftsmodells mehrere Praktiken, die Anlass zu Bedenken geben und möglicherweise als unfair angesehen werden und gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln verstoßen könnten:

>> Irreführung der Verbraucher durch die Verwendung des Wortes "kostenlos", während Meta von Nutzern, die ihre Dienste nicht gegen eine Gebühr abonnieren möchten, verlangt zu akzeptieren, dass Meta unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten durch die Anzeige personalisierter Werbung Einnahmen erzielen kann;

>> Verwirrung der Nutzer, indem diese veranlasst werden, durch verschiedene Fenster in der Facebook/Instagram-App oder Webversion zu navigieren und auf Hyperlinks zu verschiedenen Teilen der Nutzungsbedingungen oder der Datenschutzrichtlinie zu klicken, um herauszufinden, wie Meta ihre Präferenzen, personenbezogenen Daten und nutzergenerierten Daten nutzt, um ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen;

>> Verwendung ungenauer Begriffe und Sprache wie "Ihre Informationen", um auf die "personenbezogenen Daten" von Verbrauchern zu verweisen, oder Erwecken des Eindrucks, dass Verbraucher, die sich für die zahlungspflichtige Nutzung entscheiden, überhaupt keine Werbung sehen werden, während ihnen möglicherweise doch Werbung begegnet, wenn sie Inhalte nutzen, die über Facebook oder Instagram von anderen Mitgliedern der Plattform bereitgestellt werden;

>> Ausübung von Druck auf die Verbraucher , die Facebook/Instagram bis zur Einführung des neuen Geschäftsmodells unentgeltlich nutzten und für die Facebook/Instagram oft einen wesentlichen Teil ihres gesellschaftlichen Lebens und ihrer sozialen Interaktionen ausmachen, um sie zu einer sofortigen Entscheidung zu veranlassen, ohne sie vorzuwarnen oder ihnen ausreichend Zeit und eine echte Gelegenheit zu geben, zu prüfen, wie sich diese Entscheidung möglicherweise auf ihre Vertragsbeziehung mit Meta auswirkt, indem ihnen kein Zugang zu ihren Konten gewährt wird, bevor sie ihre Entscheidung treffen.

Hintergrund
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Durchsetzung im Sinne der CPC-Verordnung (EU) 2017/2394
Im CPC-Netz sind Behörden zusammengeschlossen, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherschutzrechts zuständig sind. Im Rahmen der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission können sie Maßnahmen ergreifen, um grenzübergreifende Fragen auf EU-Ebene anzugehen. Darüber hinaus können Verbraucherverbände wie der Europäische Verbraucherverband (BEUC) innerhalb desselben Rahmens Warnungen über neu auftretende Marktbedrohungen übermitteln. Ihre Informationen sind dann für die Durchsetzungsbehörden direkt zugänglich.

Am 30. November 2023 warnte der BEUC das CPC-Netz vor potenziell irreführenden und aggressiven Praktiken im Zusammenhang mit dem neuen Abonnementmodell von Meta. Darüber hinaus gingen bei CPC-Behörden verschiedener Mitgliedstaaten mehrere diesbezügliche Beschwerden von nationalen Organisationen ein.

Einschlägige wesentliche Bestimmungen des Verbraucherrechts
Die Artikel 5 bis 9 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt verbieten unlautere Geschäftspraktiken in Form irreführender Handlungen oder aggressiver Geschäftspraktiken oder irreführender Unterlassungen. Die Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken der Europäischen Kommission sehen weitere konkrete Informationen darüber vor, wann Angaben im Sinne der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken als irreführend anzusehen sind.

Artikel 3 der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen verbietet Vertragsklauseln, die entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursachen. Die Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken der Europäischen Kommission sehen konkrete Informationen darüber vor, wann vertragliche Klauseln als irreführend anzusehen sind.

Am 1. März 2024 übermittelte die Kommission Meta ein förmliches Auskunftsverlangen nach dem Gesetz über digitale Dienste, um weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Abonnement der werbefreien Option für Facebook und Instagram einzuholen, das Meta im November 2023 für Nutzer in der EU eingeführt hatte.

Am 25. März 2024 leitete die Kommission ein Verfahren gegen Meta ein, um zu untersuchen, ob das im November 2023 für Nutzer in der EU eingeführte "Pay or consent"-Modell im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Märkte steht, wonach sog. Torwächter wie Meta die Einwilligung der Nutzer einholen müssen, wenn sie beabsichtigen, personenbezogene Daten von Nutzern aus betreffenden zentralen Plattformdiensten mit Daten aus anderen Diensten zusammenzuführen. Am 1. Juli 2024 übermittelte die Kommission Meta ihre vorläufigen Feststellungen und teilte mit, dass das "Pay or consent"-Modell für Werbung gegen das Gesetz über digitale Märkte verstößt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 09.08.24
Newsletterlauf: 11.10.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen