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Überprüfung von Umwelttechnologien


Europäische Kommission startet neue Initiative zur Unterstützung der Markteinführung innovativer Umwelttechnologien
Das ETV-Pilotprogramm ist vollkommen freiwillig und deckt zunächst drei Bereiche ab: Abwasseraufbereitung und Abwasserüberwachung, Stoffe, Abfall und Ressourcen sowie Energietechnologie

(10.01.12) - Die Europäische Kommission hat ein neues Instrument zur Unterstützung von Unternehmen aufgelegt, die innovative Umwelttechnologien entwickeln. Das Pilotprogramm zur Überprüfung von Umwelttechnologien (ETV) sieht vor, die Effizienz neuer Umwelttechnologien durch unabhängige Stellen prüfen zu lassen. Die Hersteller können auf diese Weise belegen, dass ihre Leistungsbehauptungen stimmen, und Erwerbern neuer Technologien wird die Wahl innovativer Verfahren, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, erleichtert.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Das Pilotprogramm zur Überprüfung von Umwelttechnologien ist die erste praktische Umsetzung des Aktionsplans für Öko-Innovationen. Investoren brauchen objektive, glaubwürdige Informationen über die Möglichkeiten und Leistung der neuen Technologien, und deshalb kommt dieser Initiative eine wichtige Aufgabe zu. Sie soll wegbereitende Unternehmen im umwelttechnologischen Bereich dabei unterstützen, die Chancen des EU-Binnenmarktes optimal zu nutzen."

Das ETV-Pilotprogramm ist vollkommen freiwillig und deckt zunächst drei Bereiche ab: Abwasseraufbereitung und -überwachung, Stoffe, Abfall und Ressourcen sowie Energietechnologie. Ziel ist es, Risiken zu mindern und das Vertrauen von Ersterwerbern und Investoren in eine neue Technologie zu stärken, indem zuverlässige, wissenschaftlich fundierte Aussagen zu ihrer Leistung gemacht werden. Es wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, auf die Unternehmen in ihren Geschäftsbeziehungen zurückgreifen können. ETV-Dienste sind vor allem für kleine und mittlere Unternehmen gedacht, die es schwerer haben als größere Hersteller, Beweise für die Leistung ihrer neuen Technologien zu erbringen. Dank ETV dürfte sich die Notwendigkeit, immer wieder neue Demonstrationsstandorte zu schaffen oder Testläufe für verschiedene Märkte zu wiederholen, nicht selten erübrigen. Außerdem sollte die Ausfuhr auf Nicht-EU-Märkte leichter gemacht werden, nach Nordamerika oder Asien etwa, in denen sich das ETV-Konzept zunehmend durchsetzt.

Nächste Schritte
Die Umsetzung des Programms beginnt mit der Akkreditierung der Prüfstellen, die die tatsächliche Leistung der Technologien feststellen. Interessierte Organisationen sind aufgefordert, die Zulassungsstelle des Mitgliedstaats zu kontaktieren, in dem sie niedergelassen sind; ein Verzeichnis aller Stellen kann auf der Website der Europäischen Organisation für die Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung (European Cooperation for Accreditation - siehe unten) aufgerufen werden. In den nächsten Monaten wird im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, um zugelassene Prüfstellen bei der Umsetzung des Pilotprogramms zu unterstützen. Hierzu gehört auch, Herstellern bei der Beantragung von ETV-Überprüfungen zu assistieren.

Nach zwei oder drei Jahren der Anwendung wird die Europäische Kommission das ETV-Pilotprogramm einschließlich Durchführung und Bedeutung für die Vermarktung neuer Technologien bewerten und Schlussfolgerungen über die Zukunft der ETV-Überprüfung in Europa ziehen. Interessierte Kreise können sich im Rahmen eines Beteiligten-Forums, das 2012 eingerichtet wird, zur Umsetzung und Evaluierung des ETV-Pilotprogramms äußern.

Hintergrund
Das ETV-Pilotprogramm wurde in Zusammenarbeit mit sieben Mitgliedstaaten und zahlreichen Akteuren im Bereich der Entwicklung und Bewertung neuer Technologien erstellt. Es ist eine der Aktionen, die in dem neuen, gerade angenommenen Aktionsplan für Öko-Innovationen angekündigt sind. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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