Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Überprüfung von Umwelttechnologien


Europäische Kommission startet neue Initiative zur Unterstützung der Markteinführung innovativer Umwelttechnologien
Das ETV-Pilotprogramm ist vollkommen freiwillig und deckt zunächst drei Bereiche ab: Abwasseraufbereitung und Abwasserüberwachung, Stoffe, Abfall und Ressourcen sowie Energietechnologie

(10.01.12) - Die Europäische Kommission hat ein neues Instrument zur Unterstützung von Unternehmen aufgelegt, die innovative Umwelttechnologien entwickeln. Das Pilotprogramm zur Überprüfung von Umwelttechnologien (ETV) sieht vor, die Effizienz neuer Umwelttechnologien durch unabhängige Stellen prüfen zu lassen. Die Hersteller können auf diese Weise belegen, dass ihre Leistungsbehauptungen stimmen, und Erwerbern neuer Technologien wird die Wahl innovativer Verfahren, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, erleichtert.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Das Pilotprogramm zur Überprüfung von Umwelttechnologien ist die erste praktische Umsetzung des Aktionsplans für Öko-Innovationen. Investoren brauchen objektive, glaubwürdige Informationen über die Möglichkeiten und Leistung der neuen Technologien, und deshalb kommt dieser Initiative eine wichtige Aufgabe zu. Sie soll wegbereitende Unternehmen im umwelttechnologischen Bereich dabei unterstützen, die Chancen des EU-Binnenmarktes optimal zu nutzen."

Das ETV-Pilotprogramm ist vollkommen freiwillig und deckt zunächst drei Bereiche ab: Abwasseraufbereitung und -überwachung, Stoffe, Abfall und Ressourcen sowie Energietechnologie. Ziel ist es, Risiken zu mindern und das Vertrauen von Ersterwerbern und Investoren in eine neue Technologie zu stärken, indem zuverlässige, wissenschaftlich fundierte Aussagen zu ihrer Leistung gemacht werden. Es wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, auf die Unternehmen in ihren Geschäftsbeziehungen zurückgreifen können. ETV-Dienste sind vor allem für kleine und mittlere Unternehmen gedacht, die es schwerer haben als größere Hersteller, Beweise für die Leistung ihrer neuen Technologien zu erbringen. Dank ETV dürfte sich die Notwendigkeit, immer wieder neue Demonstrationsstandorte zu schaffen oder Testläufe für verschiedene Märkte zu wiederholen, nicht selten erübrigen. Außerdem sollte die Ausfuhr auf Nicht-EU-Märkte leichter gemacht werden, nach Nordamerika oder Asien etwa, in denen sich das ETV-Konzept zunehmend durchsetzt.

Nächste Schritte
Die Umsetzung des Programms beginnt mit der Akkreditierung der Prüfstellen, die die tatsächliche Leistung der Technologien feststellen. Interessierte Organisationen sind aufgefordert, die Zulassungsstelle des Mitgliedstaats zu kontaktieren, in dem sie niedergelassen sind; ein Verzeichnis aller Stellen kann auf der Website der Europäischen Organisation für die Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung (European Cooperation for Accreditation - siehe unten) aufgerufen werden. In den nächsten Monaten wird im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, um zugelassene Prüfstellen bei der Umsetzung des Pilotprogramms zu unterstützen. Hierzu gehört auch, Herstellern bei der Beantragung von ETV-Überprüfungen zu assistieren.

Nach zwei oder drei Jahren der Anwendung wird die Europäische Kommission das ETV-Pilotprogramm einschließlich Durchführung und Bedeutung für die Vermarktung neuer Technologien bewerten und Schlussfolgerungen über die Zukunft der ETV-Überprüfung in Europa ziehen. Interessierte Kreise können sich im Rahmen eines Beteiligten-Forums, das 2012 eingerichtet wird, zur Umsetzung und Evaluierung des ETV-Pilotprogramms äußern.

Hintergrund
Das ETV-Pilotprogramm wurde in Zusammenarbeit mit sieben Mitgliedstaaten und zahlreichen Akteuren im Bereich der Entwicklung und Bewertung neuer Technologien erstellt. Es ist eine der Aktionen, die in dem neuen, gerade angenommenen Aktionsplan für Öko-Innovationen angekündigt sind. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen