Konzentration des Bankenmarkts für KMU
Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt alternative Veräußerungsverpflichtung für Royal Bank of Scotland
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass das geänderte Maßnahmenpaket geeignet ist, die gegebene Veräußerungsverpflichtung zu ersetzen und den Wettbewerb auf dem britischen Bankenmarkt für KMU zu stärken
Die Europäische Kommission hat die von den britischen Behörden als Alternative zum Verkauf von Williams & Glyn durch die Royal Bank of Scotland (RBS) vorgeschlagenen Verpflichtungen nach den EU Beihilfevorschriften genehmigt. Die Alternativmaßnahmen fördern den Wettbewerb auf dem britischen Bankenmarkt für KMU. Der Beschluss folgt auf die am 26. Juli 2017 erzielte grundsätzliche Einigung zwischen Kommissarin Vestager und der Regierung des Vereinigten Königreichs.
Die Kommission leitete im April 2017 eine eingehende Untersuchung ein, um zu prüfen, ob das von den britischen Behörden vorgeschlagene alternative Maßnahmenpaket angemessen ist als Ersatz für die ursprünglich vorgesehene teilweise Veräußerung des unter dem Namen Williams & Glyn (auch "Rainbow") bekannten Einzelhandles- und KMU-Bankgeschäfts der RBS im Vereinigten Königreich. Die Zusage, Williams & Glyn zu veräußern, war von den britischen Behörden im Rahmen des 2009 vorgelegten und 2014 geänderten Umstrukturierungsplans für RBS gegeben worden, um der bedenklichen Konzentration des Bankenmarkts für KMU im Vereinigten Königreich zu begegnen. RSB ist auf diesem Markt führend.
Die Kommission kann von Mitgliedstaaten oder unterstützten Banken vorgeschlagene Änderungen an bestehenden Verpflichtungen, die im Hinblick auf die Genehmigung von Umstrukturierungsbeihilfen gemacht wurden (wie dies bei der Umstrukturierung der RBS der Fall war) nur dann akzeptieren, wenn die neuen Verpflichtungen als den ursprünglichen Zusagen gleichwertig eingestuft werden.
Interessierte Parteien erhielten durch die Einleitung der eingehenden Untersuchung Gelegenheit, sich zu den neuen Verpflichtungen zu äußern. Es sind zahlreiche Stellungnahmen bei der Kommission eingegangen. Die Behörden des Vereinigten Königreichs haben daraufhin einige Änderungen vorgeschlagen, die Gleichwertigkeit mit der nicht weiter verfolgten Veräußerung gewährleisten sollen. Konkret sieht das Maßnahmenpaket vor, dass ein Anteil von 3 Prozent des britischen Bankenmarkts für KMU von RBS auf kleinere, expansionswillige Banken übertragen wird.
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass das geänderte Maßnahmenpaket geeignet ist, die gegebene Veräußerungsverpflichtung zu ersetzen und den Wettbewerb auf dem britischen Bankenmarkt für KMU zu stärken:
Aus einem sogenannten "Capability and Innovation Fund" sollen kleinere Banken gefördert werden, die expandieren möchten und bestimmte Kriterien erfüllen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, im Bereich der Bankdienstleistungen für KMU mit RBS zu konkurrieren bzw. Finanzprodukte und -dienstleistungen für KMU zu entwickeln und zu verbessern.
Über ein sogenanntes "Incentivised Switching Scheme" sollen solche Banken in die Lage versetzt werden, KMU-Kunden mit ihren Firmenkonten, Einlagen und Darlehen von RBS abzuwerben.
Die Kommission wird das vom Vereinigten Königreich vorgeschlagene alternative und verbesserte Maßnahmenpaket auf dieser Grundlage nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigen.
Hintergrund
Die RBS ist mit einer Bilanzsumme von 799 Mrd. GBP (Stand Ende 2016) einer der größten Finanzdienstleistungskonzerne Europas. Während der Finanzkrise stand RBS Ende 2008 am Rande des Zusammenbruchs und wurde durch folgende staatliche Beihilfen unterstützt:
>> eine Rekapitalisierung in Höhe von 45,5 Mrd. GBP und eine (letztendlich nicht in Anspruch genommene) auf fünf Jahre angelegte Eventualrekapitalisierung von 8 Mrd. GBP;
>> eine Entlastungsmaßnahme für wertgeminderte Vermögenswerte zur Abdeckung übermäßiger Verluste (die ohne Auszahlung an RBS beendet wurde, wobei die Bank jedoch Gebühren von insgesamt 2,5 Mrd. GBP für die Bereitstellung der Maßnahme entrichtete);
>> Garantien und andere Liquiditätsmaßnahmen (mittlerweile vollständig zurückgezahlt).
Infolge dieser Beihilfen und der 2009 und 2014 von der Kommission genehmigten Umstrukturierungsmaßnahmen wurde der britische Staat zum
Mehrheitseigentümer der RBS.
Die Umstrukturierungspläne sahen vor, dass die RBS Bilanzsumme und Risiko erheblich verringert. Diese Verpflichtungen hat die RBS bereits erfüllt, um im Einklang mit dem Kommissionsbeschluss ihre langfristige Rentabilität zu gewährleisten. Auch die übrigen Veräußerungsverpflichtungen (Verkauf der Versicherungs- und der Transaktionssparte, des Rohstoffhandelsgeschäfts und einer US-Bankentochter), die vorgesehen wurden, um einen angemessenen Eigenbeitrag der Bank zur Finanzierung der Umstrukturierung des Banken-Kerngeschäfts im Vereinigten Königreich und eine Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen zu gewährleisten, hat die RBS bereits umgesetzt. Die Veräußerung von Williams & Glyn bis Ende 2017 war die letzte noch ausstehende Verpflichtung. Durch den Verkauf sollte die Verfälschung des Wettbewerbs auf dem Bankenmarkt für KMU im Vereinigten Königreich ausgeräumt werden. Diese Verpflichtung wird nun durch die neuen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs hinsichtlich der alternativen Maßnahmen ersetzt.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 13.10.17
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