Grundsatz des gleichen Arbeitslohnes
Frauen verdienen immer noch 16 Prozent weniger als Männer – in Deutschland 21 Prozent weniger
Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles anzugehen
"In Europa arbeiten Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen nach wie vor zwei Monate lang ohne Lohn, und die Fortschritte, die hier erzielt werden, gehen zu langsam voran", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans und der EU-Kommissarinnen Marianne Thyssen und Věra Jourová. "Wir haben in den letzten fünf Jahren einige Schritte in die richtige Richtung getan, aber es muss noch mehr getan werden, und es muss schneller geschehen."
Es ist nun 60 Jahre her, dass der Grundsatz des gleichen Arbeitslohnes in die Europäischen Verträge aufgenommen wurde und noch immer spiegeln diese Vorschriften nicht die alltägliche Realität von Frauen in ganz Europa wider.
Frauen verdienen in der Europäischen Union im Durchschnitt immer noch 16 Prozent weniger als Männer, was gegenüber dem Vorjahreswert von 16,2 Prozent einer leichten Verbesserung entspricht. Mit 21 Prozent hat Deutschland einen der höchsten "Gender Pay Gaps" der EU, Vorreiter dagegen ist Rumänien mit nur 3,5 Prozent Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen.
Lohntransparenz kann dazu beitragen, die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles anzugehen. Daher begrüßt die Kommission die Ankündigung der designierten Präsidentin von der Leyen, in den ersten 100 Tagen ihres Mandats verbindliche Transparenzmaßnahmen vorzulegen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 28.11.19
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Durchsetzung des Kartellrechts
Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.
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Halbleiterfertigungsanlage in Dresden
Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
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Einfuhren von Elektrofahrzeugen
Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.
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Transparenz der Werbung
Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.
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Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.