Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Faire & wirksame Besteuerung aller Unternehmen


Europäische Kommission holt Meinungen zur fairen und wirksamen Besteuerung der digitalen Wirtschaft ein
Die EU-Mitgliedstaaten wollen die riesigen Gewinne, die die digitale Wirtschaft in ihrem Land erzielt, besteuern



Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu der Frage eingeleitet, wie die EU für eine faire und wachstumsfreundliche Besteuerung der digitalen Wirtschaft sorgen kann. Die Besteuerung der digitalen Wirtschaft hat sich sowohl politisch als auch wirtschaftlich zu einer drängenden Problematik entwickelt.

Der derzeitige steuerliche Rahmen passt nicht zu den modernen Gegebenheiten, denn er stammt aus einer Zeit ohne Computer und kann die immer zahlreicheren Tätigkeiten kaum erfassen, die auf immateriellen Vermögenswerten und Daten beruhen. Daraus entsteht für die Mitgliedstaaten das Risiko einer schrumpfenden Bemessungsgrundlage. Die Unternehmen stehen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber, und innovative Unternehmen haben mit vielen Hindernissen zu kämpfen.

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, sagte hierzu: "Es lässt sich nicht leugnen: Unser steuerlicher Rahmen ist angesichts der Entwicklung der digitalen Wirtschaft und der neuen Geschäftsmodelle nicht mehr angemessen. Die Mitgliedstaaten wollen die riesigen Gewinne, die die digitale Wirtschaft in ihrem Land erzielt, besteuern. Wir brauchen auf EU-Ebene eine Lösung, die Unternehmen und Investoren im Binnenmarkt weiterhilft."

Wie in der Mitteilung der Kommission über die Besteuerung der digitalen Wirtschaft dargelegt, sollten angesichts des globalen Charakters des Problems Lösungen auf internationaler Ebene angestrebt werden. Die EU muss aber gleichzeitig einen eigenen kohärenten Ansatz entwickeln, um die faire und wirksame Besteuerung aller Unternehmen zu gewährleisten und den digitalen Binnenmarkt zu fördern. Wie von den Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vom 19. Oktober 2017 gefordert, arbeitet die Kommission neue Vorschläge zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft aus, die Anfang 2018 vorgelegt werden sollen.

Die Kommission hat besonderes Interesse daran, Meinungen zu den wichtigsten Problemen der Mitgliedstaaten und Unternehmen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft einzuholen. Sie ersucht um Rückmeldung zu möglichen gezielten, befristeten Maßnahmen und umfassenden, langfristigen Lösungen. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die 2018 vorzulegenden Vorschläge einfließen. Frist für die Teilnahme ist der 3. Januar 2018. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.11.17
Home & Newsletterlauf: 22.12.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen