Bestehende Gasrichtlinie (2009/73/EG) ergänzt
Energieunion: Europäische Kommission ergreift Schritte zur Ausweitung der EU-Gasvorschriften auf Pipelines für Importe
Mit den neuen Bestimmungen wird auch dazu beigetragen, dass die Ziele des EU-Gasmarkts erreicht werden
Um das Funktionieren des Energiebinnenmarktes der EU zu verbessern und eine größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen, hat die Kommission vorgeschlagen, die EU-Gasrichtlinie zu ändern. Ein integrierter Gasmarkt ist der Eckpfeiler der Energieunion der EU und eine der zentralen Prioritäten der Kommission. Im Zuge seiner Rede zur Lage der Union am 13. September kündigte Präsident Juncker an, dass die Kommission – anknüpfend an den Solidaritätsaspekt der Energieunion – gemeinsame Vorschriften für Gasfernleitungen, die den europäischen Erdgasbinnenmarkt beliefern, vorschlagen wird.
Mit der Änderung soll die bestehende Gasrichtlinie (2009/73/EG) ergänzt und klargestellt werden, dass die wesentlichen Grundsätze der EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich (Zugang Dritter, Entgeltregulierung, eigentumsrechtliche Entflechtung und Transparenz) für alle Gasleitungen, die in Drittländer hinein- bzw. aus Drittländern herausführen, bis zur Grenze des EU-Gebiets gelten.
Dadurch wird sichergestellt, dass alle größeren Pipelines, die in das EU-Gebiet führen, den EU-Vorschriften entsprechen, mit dem gleichen Maß an Transparenz betrieben werden, für andere Betreiber zugänglich sind und effizient betrieben werden. Sobald der Änderungsvorschlag vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen ist, wird ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Vollendung der Energieunion verwirklicht sein.
Mit den neuen Bestimmungen wird auch dazu beigetragen, dass die Ziele des EU-Gasmarkts erreicht werden. Dazu gehören die Steigerung des Wettbewerbs zwischen den Gaslieferanten und die Erhöhung der Energieversorgungssicherheit in der EU. Indem dafür gesorgt wird, dass alle größeren Pipelines, die ganz oder teilweise im Gebiet der EU liegen, in einem transparenten Regulierungsrahmen effizient betrieben werden, können die Interessenkonflikte zwischen Infrastrukturbetreibern und Gaslieferanten reduziert und nichtdiskriminierende Entgelte garantiert werden.
Zusätzlich schlägt die Kommission vor, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, vorhandene grenzüberschreitende Leitungen im Einzelfall und in einem gewissen Umfang von der Anwendung dieser Richtlinie auszunehmen, sofern die Ausnahmeregelung sich nicht nachteilig auf den Wettbewerb oder die Versorgungssicherheit auswirkt.
Nächste Schritte
Die vorgeschlagenen Änderungen müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden, bevor sie rechtsgültig werden. Die Kommission appelliert an die beiden gesetzgebenden Organe, eng zusammenzuarbeiten und so für eine zügige Verabschiedung und Umsetzung dieser Vorschläge zu sorgen.
Hintergrund
Die Abhängigkeit der Europäischen Union von Erdgasimporten nimmt zu. Dieser Trend wird sich aufgrund abnehmender heimischer Gasproduktion voraussichtlich fortsetzen und nur teilweise dadurch ausgeglichen, dass die Nachfrage nach Erdgas dank Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsstrategien sinkt. Der Anteil der Nettogasimporte am Gesamtgasverbrauch der EU betrug 2015 69,3 Prozent. Der Großteil der Gasimporte der EU stammt aus Russland (42 Prozent der Gesamtimporte im Jahr 2016), gefolgt von Norwegen (34 Prozent) und Algerien (10 Prozent); importiertes Flüssigerdgas hat einen Anteil von 14 Prozent an den Gesamteinfuhren. 2016 waren die Gasimporte gegenüber 2015 um 12 Prozent gestiegen, was auf einen höheren Verbrauch, niedrigere Preise und eine gesunkene heimische Produktion zurückgeht.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.11.17
Home & Newsletterlauf: 20.12.17
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