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CO2-arme Kraftstoffe & Energiewende


Fragen und Antworten zum delegierten Rechtsakt zur Definition von CO2-armem Wasserstoff und Kraftstoffen
Warum schlägt die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt für CO2-armen Wasserstoff und Kraftstoffe vor?



Da sich die EU bis 2050 in Richtung Klimaneutralität bewegt, um eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Wirtschaft zu fördern, ist Wasserstoff ein strategischer Sektor. Wasserstoff spielt eine zentrale Rolle bei der Dekarbonisierung des Energiesystems, insbesondere in schwer abbaubaren Sektoren, in denen die Elektrifizierung noch keine praktikable Option ist. Investoren brauchen regulatorische Klarheit und Sicherheit, um die Produktion zu steigern und damit die Kosten zu senken.

CO2-arme Kraftstoffe spielen eine wichtige Rolle bei der Energiewende, insbesondere in industriellen Prozessen und im Schwerverkehr. Die Wasserstoff- und Gasmarktrichtlinie enthält bereits die Definition für CO2-armen Wasserstoff und Kraftstoffe. Gemäß Artikel 9 Absatz 5 der Richtlinie muss die Kommission eine Methode festlegen, mit der die Begriffsbestimmung umgesetzt werden kann. Diese Methode muss an den Ansatz für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) und wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe (RCF) angeglichen werden. Mit dem delegierten Rechtsakt wird der EU-Rechtsrahmen für Wasserstoff vervollständigt.

Wie kann Wasserstoff als "kohlenstoffarm" eingestuft werden?
CO2-arme Kraftstoffe umfassen recycelte kohlenstoffhaltige Kraftstoffe, die aus nicht recycelbaren Abfällen auf fossiler Basis und unvermeidbaren Abgasen aus Industrieanlagen hergestellt werden, CO2-armen Wasserstoff sowie synthetische gasförmige und flüssige Kraftstoffe aus CO2-armem Wasserstoff, mit denen Treibhausgaseinsparungen von 70 Prozent erzielt werden.

CO2-armer Wasserstoff umfasst Wasserstoff, der aus nicht erneuerbaren Energiequellen hergestellt wird und im Vergleich zu unverminderten fossilen Brennstoffen Treibhausgaseinsparungen von 70 Prozent erzielt. Ein Ansatz zur Herstellung von CO2-armem Wasserstoff umfasst die Reformierung von Erdgas bei der Anwendung von CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS), um zu verhindern, dass das aus dem Prozess stammende CO2 in die Atmosphäre freigesetzt wird. Dies wird erreicht, indem das abgeschiedene CO2 entweder chemisch in langlebigen Produkten gebunden oder dauerhaft in tiefen unterirdischen geologischen Formationen gespeichert wird.

Die andere Hauptalternative besteht darin, kohlenstoffarmen Wasserstoff aus kohlenstoffarmem Strom durch Elektrolyse zu erzeugen.
Bei der Methode im delegierten Rechtsakt wird ein Lebenszyklusansatz angewandt, bei dem alle Emissionen im Zusammenhang mit seiner Herstellung und Verwendung berücksichtigt werden, einschließlich der Emissionen aus der Gewinnung von Rohstoffen, der Herstellung, dem Transport und der Verwendung des Kraftstoffs. Die Methodik berücksichtigt auch Methanemissionen und tatsächliche CO2-Abscheidungsraten.

Entscheidend ist, dass sie der Vielfalt des Energiemix in der Union Rechnung trägt und unterschiedliche Wege für die Erzeugung von CO2-armem Wasserstoff ermöglicht. In dem delegierten Rechtsakt wird nicht der Anteil erneuerbarer Energien festgelegt, der für aus Strom erzeugten Wasserstoff angerechnet werden kann. Dieser Aspekt wird in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Jahresansatzes dargelegt. Die Kommission ist bereit, diesem Ansatz bei der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie Rechnung zu tragen. Gleichzeitig verstärkt die Kommission ihre Bemühungen um eine pragmatische Umsetzung der Methanverordnung, wobei der Schwerpunkt auf praktischen Lösungen liegt, die einfach sind und die Ziele der Bekämpfung der Methanemissionen erreichen.

Gelten diese Regeln auch für Importe?
Die Vorschriften über CO2-arme Kraftstoffe im delegierten Rechtsakt gelten sowohl für inländische als auch für Nicht-EU-Hersteller, die Wasserstoff in die EU ausführen möchten. Für die Zertifizierung können sich die Hersteller auf das bewährte System der Zertifizierung durch Dritte verlassen, das als freiwillige Systeme bekannt ist. Dies sind internationale Unternehmen mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung in der Zertifizierung erneuerbarer Kraftstoffe weltweit.

Ab wann gelten diese Regeln?
Nach der Annahme wird der delegierte Rechtsakt dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Sie haben eine Frist von zwei Monaten, die auf Antrag der beiden gesetzgebenden Organe um weitere zwei Monate verlängert werden kann, um den delegierten Rechtsakt zu billigen oder Einwände dagegen zu erheben. Wenn der Rechtsakt der Kontrolle des Europäischen Parlaments und des Rates unterliegt, tritt er 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt.

Wie wird die Kommission die Fortschritte auf dem Wasserstoffmarkt überwachen?
Die Kommission wird den EU-weiten Hochlauf der Wasserstoffindustrie weiterhin genau beobachten. Anfang dieses Jahres hat die Kommission eine Studie über die Wirksamkeit des EU-Rahmens für Wasserstoff in Auftrag gegeben, um mögliche Hindernisse für den Ausbau des Marktes für erneuerbaren Wasserstoff zu ermitteln und die Notwendigkeit einer Anpassung des delegierten Rechtsakts über erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs zu bewerten.

Sowohl die Überwachung durch die Kommission als auch die Studie werden eine kontinuierliche, gründliche Analyse der Marktbedingungen und der Auswirkungen des Rechtsrahmens gewährleisten. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.07.25


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