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Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025


Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit für Demokratie, Sicherheit und Wirtschaft in Europa
Die Korruptionsbekämpfung ist nach wie vor von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung des Vertrauens in die öffentlichen Institutionen



Die EU-Kommission hat ihren sechsten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht, in dem sie die Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten untersucht. Dies ist der erste Bericht im Rahmen des neuen Mandats der Kommission. Sie festigt die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines präventiven und dialogbasierten Ansatzes zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und ist ein wichtiger Anreiz für Reformen.

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und der jährliche Zyklus der Rechtsstaatlichkeit tragen zur Widerstandsfähigkeit der Demokratie, Sicherheit und Wirtschaft Europas in einem globalen Umfeld bei, in dem die Achtung der Grundrechte und der demokratischen Systeme zunehmend unter Druck steht. Daher muss die EU ihr Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit bekräftigen und konkrete Schritte unternehmen, um sie auf unserem Kontinent und weltweit zu fördern und zu verteidigen. Wie bereits 2024 deckt der Bericht nicht nur 27 Mitgliedstaaten ab, sondern umfasst auch vier Länderkapitel zu den Entwicklungen in Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Der diesjährige Bericht bestätigt, dass es in vielen Mitgliedstaaten einen positiven Verlauf gibt, da wichtige Reformen in den vier von dem Bericht abgedeckten Schlüsselbereichen – Justiz, Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und institutionelle Kontrollen und Gegenkontrollen – vorangetrieben wurden. Während in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor Herausforderungen bestehen und die Lage in einigen wenigen Fällen ernst ist, ist die Gesamtbeteiligung an dem Prozess nach wie vor stark, und die Mitgliedstaaten haben eine beträchtliche Anzahl der Empfehlungen von 2024 ganz oder teilweise umgesetzt.

Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist auch von wesentlicher Bedeutung für die Umsetzung politischer Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt fördern und die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, sich sowohl an der Gesellschaft als auch an der Wirtschaft aktiv zu beteiligen. Die Rechtsstaatlichkeit ist ein wichtiger Aspekt für grenzüberschreitend tätige Unternehmen. Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, brauchen ein stabiles und berechenbares wirtschaftliches Umfeld. Wie in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen dargelegt, wird im diesjährigen Bericht ein besonderer Schwerpunkt auf Fragen gelegt, die in direktem Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts stehen,wie z. B. eine solide Rechtsetzung, Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Stabilität des Regelungsumfelds.

Der Bericht blickt auf eine sich entwickelnde Europäische Union. Die neue Generation von EU-Ausgabeninstrumenten, die als Teil des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens vorgestellt werden soll, wird sicherstellen, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit ein Muss für EU-Mittel bleibt. Die finanzielle Unterstützung der EU für Investitionen und Reformen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit kann einen echten Mehrwert bieten. Dies kann in umfassendere Anstrengungen einfließen, um die wirksame Umsetzung der im Bericht ausgesprochenen Empfehlungen zu verfolgen.

Wichtigste Ergebnisse in diesem Jahr:

Justizsysteme
Viele Mitgliedstaaten haben im vergangenen Jahr Justizreformen vorangetrieben. Zu den Maßnahmen gehören die Stärkung der Unabhängigkeit der Justizräte, zusätzliche Garantien für die Ernennung von Richtern und die Autonomie der Staatsanwälte sowie für die Qualität und Effizienz der Justizsysteme. Dennoch schreiten die Reformen in einigen Mitgliedstaaten langsamer voran, und in einigen Fällen bestehen nach wie vor ernsthafte Bedenken. Obwohl in allen Bereichen Anstrengungen unternommen werden, sind die Ressourcen für die Justizsysteme in vielen Mitgliedstaaten belastet, was sich auf die Qualität und Effizienz der Justiz auswirkt. In den Erweiterungsländern wurden die Anstrengungen zur Umsetzung von Justizreformen, zur Stärkung der Rechenschaftspflicht und zur Verbesserung der Effizienz fortgesetzt, aber es müssen ungebührliche Einflussnahme und Versuche, die Unabhängigkeit der Richter zu untergraben, angegangen werden.

Rahmen zur Korruptionsbekämpfung
Die Korruptionsbekämpfung ist nach wie vor von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen Institutionen. Den Ergebnissen der Eurobarometer-Umfragen 2025zur Einstellung der Bürger und Unternehmen zur Korruption in der EU zufolge halten die meisten Europäer Korruption für inakzeptabel. Aus dem Bericht geht hervor, dass mehrere Mitgliedstaaten neue Strategien zur Korruptionsbekämpfung entwickelt und ihre institutionellen Kapazitäten gestärkt haben, unter anderem durch eine Aufstockung der Ressourcen für Strafverfolgung, Strafverfolgung und Justiz. Gleichzeitig sind weitere Maßnahmen erforderlich, um präventive Rahmenbedingungen zu stärken, z. B. in Bezug auf Lobbyarbeit und Interessenkonflikte, sowie um eine wirksame Untersuchung, Strafverfolgung und rechtskräftige Urteile in Korruptionsfällen sicherzustellen. In den Erweiterungsländern wurden die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen gestärkt, die in einigen Fällen Widerstandsfähigkeit gegenüber ungebührlichem Druck zeigen, während die Ermittlung, Verfolgung und Entscheidung von Korruptionsfällen - einschließlich Fällen auf hoher Ebene - weiter verbessert werden müssen.

Medienfreiheit und Pluralismus
Medienfreiheit und -pluralismus sind zentrale Elemente einer auf Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Rechenschaftspflicht basierenden Gesellschaft. In den Mitgliedstaaten sind Reformen im Gange, um die nationalen Rechtsvorschriften an die neuen Vorschriften des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) anzugleichen. Viele Mitgliedstaaten führen Reformen durch, um das unabhängige Funktionieren und die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien zu stärken und die Fairness und Transparenz der Zuweisung staatlicher Werbung zu verbessern. Darüber hinaus erweitern mehrere nationale Medienregulierungsbehörden ihre Kompetenzen, um auch das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) einzuhalten. Der Sicherheit und dem Schutz von Journalisten wird angesichts anhaltender Bedrohungen zunehmend Aufmerksamkeit gewidmet, wobei die Mitgliedstaaten Unterstützungsstrukturen einrichten oder weiter betreiben oder den rechtlichen Schutz von Journalisten stärken. Gleichzeitig sind weitere Maßnahmen erforderlich, um Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Journalisten auszuräumen und die Garantien für die Unabhängigkeit einiger Medienregulierungsbehörden und öffentlich-rechtlicher Medien zu verbessern, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse zu erhöhen und für mehr Fairness und Transparenz bei der Vergabe staatlicher Werbung zu sorgen. In den Erweiterungsländern bestehen auch Bedenken hinsichtlich der Politisierung der Medienregulierungsbehörden und der finanziellen Tragfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie hinsichtlich der Ernennung der Führung der Rundfunkanstalten.

Institutionelle Kontrollen und Gegenkontrollen
In einer Reihe von Mitgliedstaaten sind Reformen im Gange, um die Kontrollen und Ausgewogenheit zu stärken, unter anderem durch eine bessere Einbeziehung der Interessenträger in den Gesetzgebungsprozess und die Verbesserung der Qualität der Rechtsvorschriften. Doch instabile, sich schnell ändernde Gesetze - die manchmal ohne den Beitrag der Interessenträger ausgearbeitet werden - schaffen Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Bürger gleichermaßen. In dem Bericht wird zwar festgestellt, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten weiterhin für einen förderlichen und unterstützenden Rahmen für die Zivilgesellschaft sorgt, in einer Reihe von Mitgliedstaaten bestehen jedoch nach wie vor Hindernisse im Zusammenhang mit den Finanzierungs- oder Registrierungsanforderungen. In einigen Mitgliedstaaten stehen die Organisationen der Zivilgesellschaft jedoch vor großen Herausforderungen, da sie übermäßigen finanziellen Beschränkungen oder Kontrollen oder einem unzureichenden Schutz unterliegen. In den Erweiterungsländern schränken Herausforderungen für Gesetzgebungsverfahren und ineffiziente öffentliche Konsultationen die inklusive Governance ein. Auch hinsichtlich der systematischen Weiterverfolgung der Empfehlungen der Ombudsstellen und anderer unabhängiger Stellen bestehen nach wie vor Herausforderungen.

Binnenmarktdimension
Über alle vier Säulen hinweg werden in dem Bericht die Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts und die Rahmenbedingungen für Unternehmen hervorgehoben. Ein wirksames Justizsystem, Korruptionsbekämpfung, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtssicherheit und solide Rechtsetzung haben alle erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, prägen das Unternehmensumfeld und leiten Investitionsentscheidungen. Über die vier Säulen hinweg wird in dem Bericht hervorgehoben, wie sich die ermittelten Probleme auf das Funktionieren des Binnenmarkts und das Betriebsumfeld für Unternehmen auswirken. Die Länderkapitel berichten beispielsweise über die Spezialisierung von Gerichten und Richtern zur Bearbeitung von Handelssachen; die Mechanismen zur Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen; Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge; transparente Finanzierung der Medien; und das stabile regulatorische Umfeld, das erforderlich ist, damit Unternehmen unter vorhersehbaren Bedingungen arbeiten können

Nächste Schritte
Die Kommission ersucht nun das Europäische Parlament und den Rat, die allgemeinen und länderspezifischen Debatten auf der Grundlage dieses Berichts fortzusetzen und auch anhand der Empfehlungen weiter zu prüfen, wie konkrete Fortschritte erzielt werden können. Die Kommission fordert außerdem die nationalen Parlamente, die Zivilgesellschaft und andere Interessenträger auf, den nationalen Dialog über Rechtsstaatlichkeit sowie auf europäischer Ebene mit einem verstärkten Engagement der Bürgerinnen und Bürger fortzusetzen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die im Bericht ermittelten Herausforderungen anzugehen. Sie ist bereit, sie bei ihren Bemühungen um die weitere Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen. Im Falle der Erweiterungsländer wird die Kommission die ermittelten Probleme weiterverfolgen, auch in ihren nächsten Jahresberichten über die Erweiterung. Weitere Erweiterungsländer können in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit aufgenommen werden, sobald sie bereit sind.

Wie Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien 2024-2029 zugesagt hat, wird die Kommission ihre Überwachung und Berichterstattung weiter verbessern und die Kontrollen und Gegenkontrollen stärken, insbesondere indem sie die Umsetzung der Empfehlungen verfolgt.

Hintergrund
Der jährliche Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist das Ergebnis eines engen Dialogs mit den nationalen Behörden und Interessenträgern. Der Bericht deckt alle Mitgliedstaaten und vier Erweiterungsländer auf der Grundlage derselben objektiven und transparenten Methodik ab und untersucht in jedem Land die gleichen Fragen.

Der Bericht 2025 enthält eine Mitteilung, in der die Lage in der EU insgesamt untersucht wird, und 27 Länderkapitel, in denen wichtige Entwicklungen in den einzelnen Mitgliedstaaten untersucht werden. Es umfasst auch vier Länderkapitel, die sich mit den Entwicklungen in den ausgewählten Erweiterungsländern befassen. Der Bericht enthält auch eine Bewertung der letztjährigen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und enthält auf dieser Grundlage erneut spezifische Empfehlungen an alle Mitgliedstaaten.

Der Bericht steht im Mittelpunkt des jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit. Dieser jährliche Zyklus ist präventiv: Sie dient der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und soll die Entstehung oder Vertiefung von Problemen verhindern. Sie ist von den anderen Elementen des EU-Instrumentariums für Rechtsstaatlichkeit getrennt und ergänzt, ersetzt jedoch nicht die auf den Verträgen beruhenden Mechanismen, die es der EU ermöglichen, auf schwerwiegendere Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten zu reagieren. Zu diesen Instrumenten gehören Vertragsverletzungsverfahren und das Verfahren zum Schutz der Grundwerte der Union gemäß Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union.

Seit 2020 haben mehrere neue EU-Initiativen gemeinsame Standards in Bereichen mit direkter Relevanz für die Rechtsstaatlichkeit angehoben und sich dabei auf die Ergebnisse der Überwachung im Rahmen dieses Berichts gestützt. Dazu gehören das Europäische Medienfreiheitsgesetz, mit dem eine Reihe systemischer Lücken in der Medienregulierung geschlossen werden sollen, und das Paket zur Korruptionsbekämpfung, das Vorschläge für neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption in der EU und zur Stärkung des Sanktionssystems der EU für Korruption in der externen Dimension der EU enthält.

Die Aufnahme der Erweiterungsländer in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 unterstützt die Reformbemühungen dieser Länder, vor dem Beitritt irreversible Fortschritte in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu erzielen und nach dem Beitritt dauerhaft hohe Standards zu gewährleisten. Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nehmen am Bericht über die Rechtsstaatlichkeit teil und spiegeln die Fortschritte wider, die bei ihren jeweiligen Beitrittsprozessen erzielt wurden. Wie Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien 2024-2029 angekündigt hat, werden andere Beitrittsländer in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit aufgenommen, sobald sie bereit sind.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.07.25


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