Verjährung von Steuerrückforderungen


Regierung weist Unionsaussagen in Sachen Cum-Ex zurück
Rückforderung der zu Unrecht erstatteten Steuern aus Cum-Ex-Geschäften von der M. M. Warburg & CO Bank unter Olaf Scholz und Befassung der Bundesregierung mit dem Vorgang



Die Bundesregierung hat die Ablehnung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) im Bundestag zu Cum-Ex-Geschäften durch die Ampel-Fraktionen verteidigt und abermals auf den Untersuchungsausschuss im Landesparlament des Bundeslands Hamburg verwiesen. In ihrer Antwort (20/14669) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14356) wirft sie der Fragestellerin außerdem vor, "zahlreiche unzutreffende Behauptungen" gemacht zu haben.

So sei beispielsweise keine Verjährung von Steuerrückforderungen eingetreten, schreibt die Bundesregierung. Die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank sei höchstrichterlich festgestellt worden. Die Warburg Gruppe habe alle Cum-Ex-Gelder zurückgezahlt. Die Rückforderung der Kapitalertragsteuer sei 2016 zunächst unterblieben, weil die Beweislage für das Vorliegen von Cum-Ex-Geschäften damals für nicht ausreichend erachtet und damit das Prozessrisiko für zu hoch eingeschätzt worden sei. "Anders als von den Fragestellern behauptet, hat die Finanzbehörde Hamburg also ausweislich der Erkenntnisse des PUA nicht zunächst eine Rückforderung der Kapitalertragsteuererstattungen von der M. M. Warburg & CO Bank befürwortet", heißt es in der Vorbemerkung der Antwort.

Auf die Frage, ob das E-Mail-Postfach des früheren Bundesfinanzministers und späteren Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) oder dessen Büroleiterin gelöscht worden sei, und ob der Antrag eines Mediums auf Zugriff darauf bewilligt werde, antwortet die Regierung, das betreffende E-Mail-Postfach sei nach Ausscheiden der Kontoinhaberin im Bundesfinanzministerium (BMF) nicht mehr vorhanden. "Es liegt lediglich beim ITZBund als IT-Dienstleister weiterhin vor. Eine rechtliche Verfügungsbefugnis, insbesondere im Rahmen von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, auf das genannte E-Mail-Postfach zuzugreifen, hat das BMF seit dem Ausscheiden der Konteninhaberin nicht mehr." (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 04.02.25
Newsletterlauf: 26.03.25


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