Abbau unnoetiger bürokratischer Hürden
Regierung verweist auf EU-Regulierung bei Verbriefungen
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Bankensektors im Bereich der Verbriefungen
Fortschritte des Verbriefungsmarktes sind aus Sicht der Bundesregierung nur im Rahmen des anstehenden europäischen Prozesses zur Überarbeitung des europäischen Verbriefungsrahmenwerks realistisch. Dagegen hält sie eine übergreifende europäische Plattform mit europäischen Garantien für wenig sinnvoll, wie sie in einer Antwort (20/14634) auf eine Kleine Anfrage (20/14371) der FDP-Fraktion schreibt.
Hintergrund der Kleinen Anfrage war ein im vergangenen Jahr vom Bundesverband deutscher Banken und "True Sale International" erstellter Bericht zum Verbriefungsmarkt. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, unter anderem zu der in dem Bericht vorgeschlagenen Schaffung eines Verbriefungsgesetzes Stellung zu nehmen. Dazu schreibt die Regierung: "Wegen des bevorstehenden Endes der laufenden Legislaturperiode scheidet die Vorlage eines Gesetzentwurfs für ein deutsches Verbriefungsgesetz durch die gegenwärtige Bundesregierung jedenfalls aus zeitlichen Gründen aus."
Ferner verweist sie wiederholt darauf, dass der regulatorische Rahmen für Verbriefungen weitgehend durch EU-Recht vorgegeben ist. Deshalb komme es für den Abbau unnötiger bürokratischer Hürden maßgeblich auf den für dieses Jahr avisierten Legislativvorschlag der EU-Kommission zur Verbesserung der Verbriefungsrahmenwerks an. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 04.02.25
Newsletterlauf: 26.03.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.