Bericht über Preissprünge an der Strombörse


Preissprünge: Nach Einschätzung des BMWK haben mehrere Faktoren zu den ungewöhnlich hohen Strompreisen geführt
Am 12. Dezember 2024 waren für die Jahreszeit ungewöhnlich viele Kraftwerke nicht verfügbar



Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich mit dem Schriftbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu den Hintergründen für die Preissprünge an der Strombörse EPEX SPOT vom 12./13. Dezember 2024 und mögliche Lösungsansätze für künftige Preissprünge befasst.

Darin heißt es, am 12.Dezember 2024 kam es am deutschen Day-Ahead Stromgroßhandel zu außergewöhnlich hohen Strompreisen. Sowohl gemittelt über den Tag, als auch in der Spitze waren die Preise sehr hoch. Der Baseload-Preis für den gesamten Tag betrug den Angaben zufolge 395,34 Euro pro MWh. Der Spitzenpreis sei in der Stunde 17-18 Uhr erreicht worden und habe bei 936, 28 Euro pro MWh gelegen. Stundenpreise von 500 EUR/MWh und höher kommen am deutschen Strommarkt extrem selten vor, heißt es im Bericht. Im Jahr 2024 sei nur in 15 Stunden diese Schwelle überschritten worden, neun Stunden davon am 12.Dezember.

Derartige Preisspitzen wirkten sich nicht nennenswert auf den durchschnittlichen Strom-Großhandelspreis aus. Dieser zeige eine sinkende Tendenz auf. 2024 habe der durchschnittliche Strom-Großhandelspreis bei knapp 79 Euro pro MWh gelegen, 2023 noch bei 95 Euro und 2022 noch bei 235 Euro.

Nach Einschätzung des BMWK haben mehrere Faktoren zu den ungewöhnlich hohen Strompreisen geführt: Dazu gehöre eine außergewöhnlich niedrige Erzeugung von Erneuerbare Energien-EE-Strom. Aufgrund einer für diese Jahreszeit unüblichen Windflaute sei die Produktionsleistung aus Windstrom sehr niedrig gewesen. Auch die Produktion von Strom aus Photovoltaik sei über den gesamten Tag sehr niedrig gewesen.

Ein weiterer Faktor sei die Nichtverfügbarkeiten von Kraftwerken. Am 12.Dezember 2024 waren für die Jahreszeit ungewöhnlich viele Kraftwerke nicht verfügbar, so das Ministerium. So waren Braunkohleanlagen eines Betreibers mit einer Kapazität von knapp 3 GW nicht verfügbar, da es Förderprobleme im Tagebau gab. Auch mehre Gaskraftwerke seien nicht verfügbar gewesen.

Als Lösungsansätze nennt der Bericht des BMWK vier Punkte: den Zubau steuerbarer Erzeugungskapazität, den Ausbau von Stromspeichern, eine Flexibilisierung des Stromsystems und weitere EU-Strommarktintegration.

Mehr Stromhandel mit den europäischen Stromnachbarn sorge dafür, dass die Verbraucher europaweit Zugang zur kostengünstigsten Stromerzeugung erhalten und helfe dabei, Extrempreise europaweit abzufedern.

In der Debatte über den Bericht wurden Fragen nach etwaigen Marktmanipulationen aufgeworfen. Kritisiert wurde, dass die Speicherkapazitäten und Kraftwerksreserven nicht längst ausgeweitet wurden. Angeregt wurde außerdem, darüber nachzudenken, nicht zu viele Kraftwerke gleichzeitig zur Wartung oder in Reparatur zu geben. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.02.25
Newsletterlauf: 25.03.25


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen