FDP: Freiheit von "Lieferkettenbürokratie"


Entwurf eines Gesetzes zur Freiheit von Lieferkettenbürokratie und zur Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Lieferkettenbürokratiefreiheitsgesetz – LkBFreiG)
Weit über den direkten Adressatenkreis des Gesetzes hinaus hat sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als großes zusätzliches Handelshemmnis erwiesen



Die FDP-Fraktion hat einen Entwurf (20/14021) eines Gesetzes zur Freiheit von Lieferkettenbürokratie und zur Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Lieferkettenbürokratiefreiheitsgesetz - LkBFreiG) vorgelegt. Sie kritisiert darin: "Weit über den direkten Adressatenkreis des Gesetzes hinaus hat sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als großes zusätzliches Handelshemmnis erwiesen.

Eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter rund 2.400 auslandsaktiven Betrieben hat bereits 2023 gezeigt, dass die bürokratischen Belastungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einen weitaus größeren Umfang angenommen haben als ursprünglich von der damaligen Bundesregierung erwartet." Wenn sich Unternehmen aus Sorge vor Bußgeldern aus den Ländern zurückzögen, die von Investitionen aus Deutschland am meisten profitieren würden, sei niemandem geholfen. Es müsse dann davon ausgegangen werden, dass die Marktlücke vielfach von jenen Staaten gefüllt werde, die sich nicht an hohe Standards gebunden fühlten - mit entsprechend negativen Folgen für Menschenrechte, Arbeitsstandards und Umweltschutz, führen die Liberalen weiter aus.

Vorbemerkungen der FDP-Fraktion
Weit über den direkten Adressatenkreis des Gesetzes hinaus hat sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als großes zusätzliches Handelshemmnis erwiesen. Eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter rund 2.400 auslandsaktiven Betrieben hat bereits 2023 gezeigt, dass die bürokratischen Belastungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einen weitaus größeren Umfang angenommen haben als ursprünglich von der damaligen Bundesregierung erwartet:

Mittelständische Unternehmen, die nicht direkt dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unterfallen, werden gleichwohl regelmäßig von den eigentlichen Normadressaten aufgefordert, über die Konformität ihrer Lieferketten mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu berichten. Große Unternehmen geben die an sie gerichteten Anforderungen an ihre kleinen und mittleren Vertragspartner weiter (Kaskaden- bzw. Trickle-down-Effekt). Bei Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten geben dies 41 Prozent an, in der Größenklasse 250 bis 499 Beschäftigte 52 Prozent, bei Unternehmen mit 500 bis 999 Beschäftigten 61 Prozent, bei den Betrieben mit 1.000 bis 3.000 Beschäftigten sogar 71 Prozent.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 20.12.24
Newsletterlauf: 06.03.25


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen