BvD: Startsignal für besseren Datenschutz
Bluttests, GPS-Ortung, RFID-Chips oder mobile Endgeräte sind ungeklärte Datenschutzthemen im Beschäftigtenverhältnis
Nach Datenschutzskandalen steigt die Sensibilität für den richtigen Umgang mit Daten in Unternehmen zunehmend
(08.12.09) - Der Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. (BvD)-Vorstand teilt die Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, dass die Auslegungsspielräume des veralteten Datenschutzrechts und die ungenügenden Vorgaben an den Beruf des Datenschutzbeauftragten die ordnungsgemäße Überwachung von Datenverarbeitungsvorgängen vor praktische Schwierigkeiten stellt.
Der BvD schließt sich der Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden an die neue Bundesregierung an, dass vor allem für die Verarbeitung von Daten im Beschäftigungsverhältnis umgehend neue Vorgaben gemacht werden, um den Ausgleich zwischen Unternehmen und Beschäftigten rechtssicher herzustellen. "Bluttests, GPS-Ortung, RFID-Chips oder mobile Endgeräte sind ungeklärte Datenschutzthemen im Beschäftigtenverhältnis", sagt Thomas Spaeing, Vorsitzender des Berufsverbandes.
Marco Biewald, stellvertretender Vorsitzender, betont: "Nach Datenschutzskandalen steigt die Sensibilität für den richtigen Umgang mit Daten in Unternehmen zunehmend, derzeit müssen betriebliche Datenschutzbeauftragte aber die Lücken des Gesetzes durch eigene Standpunkte füllen." Konkrete Fragen ("Darf ich oder darf ich nicht") müssen mangels konkreter gesetzlicher Vorgaben weiter mit Interessensabwägungen und Angemessenheitsprüfungen entschieden werden. "Die Bewertung führt bei jedem Unternehmen zu einem anderen Ergebnis.", so Biewald dazu. "Hier erwarten unsere Mitglieder klare Regelungen."
Ob Datenschutz im Unternehmen als Last empfunden wird oder vorteilhaft umgesetzt werden kann, hängt in hohem Maße von der Kompetenz des Datenschutzbeauftragten ab. Der BvD teilt die Ansicht Peter Schaars, der fehlende Definitionen zum Beruf des Datenschutzbeauftragten festgestellt und ein entsprechendes Berufsbild gefordert hatte, das gesetzlich verankert werden könnte.
Der Berufsverband hat längst vorgelegt: Sein im September verabschiedetes berufliches Leitbild definiert bundesweit erste Maßstäbe und wurde auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten begrüßt. "Wir warnen deutlich davor, sich nach einem Schnellkurs bei ominösen Seminaranbietern zum Datenschutzbeauftragten bestellen zu lassen", betont Thomas Spaeing, Vorsitzender des Berufsverbandes. "Es besteht Konsens zwischen Berufsverband, Aufsichtsbehörden und Politik, dass Datenschutzbeauftragte bestimmte Qualifikationen besitzen müssen. Welche das sind, legen diese Stellen fest, nicht ein beliebiger Seminaranbieter." (BvD: ra)
BvD: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>