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Staatliches Handeln muss transparenter werden


Peter Schaar: Ein umfassendes, lückenloses Informationszugangsrecht ist unverzichtbar
Es sei unbefriedigend, dass die Bürgerinnen und Bürger noch nicht in allen Ländern einen Anspruch auf freien Informationszugang haben


(15.06.11) - Anlässlich des Symposiums "Perspektiven der Informationsfreiheit" erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Die Diskussionen über Infrastrukturprojekte, die zukünftige Energieversorgung und Infektionsgefahren verdeutlichen die zunehmende Bedeutung staatlicher Transparenz. Durch einen offenen Umgang mit Informationen können staatliche Stellen das Vertrauen in die Objektivität, Sicherheit und Zuverlässigkeit ihrer Planung und ihres Handelns gewinnen und erhalten."

Ein umfassendes, lückenloses Informationszugangsrecht sei hierfür unverzichtbar. "Deshalb halte ich es für unbefriedigend, dass die Bürgerinnen und Bürger noch nicht in allen Ländern einen Anspruch auf freien Informationszugang haben. Zudem haben sie bei Anträgen auf Zugang zu Verbraucher- und Umweltinformationen keine gesetzlich garantierte Möglichkeit sich an die Informationsfreiheitsbeauftragten zu wenden", sagte Schaar.

Die Gesetzgeber in Bund und Ländern sollten deshalb flächendeckend allgemeine Regelungen für den Informationszugang schaffen und die Ombudsfunktion der Informationsfreiheitsbeauftragten auch für Verbraucher- und Umweltinformationen gesetzlich verankern. "Transparenz schaffen übrigens auch die Open Data Projekte, die ich mit großem Interesse verfolge", erklärte Schaar.

Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes am 1. Januar 2006 wurden bei den Bundesbehörden rund 8.600 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. In etwa der Hälfte der Fälle wurde der Informationszugang vollständig gewährt, jeder zehnte Antrag führte zu einer teilweisen Einsichtnahme. Die aktuelle Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes bietet die Chance, Beschränkungen und Ausnahmen, etwa Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, kritisch zu hinterfragen. Ein entsprechendes Gutachten, das Professor Dr. Michael Klöpfer erstellt hat, wurde dem Bundesbeauftragten überreicht. (BfDI: ra)


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