Antiterrorgesetze: Ausnahme oder Normalbetrieb?
Antiterrorgesetze: Befugnisse dringen tief in die Grundrechte ein
Eine sachliche und gründliche Bewertung und Abwägung staatlicher Grundrechtseingriffe ist Grundbedingung einer funktionierenden Demokratie
(09.06.11) - Im erbitterten Streit um die Verlängerung der weitgehenden Befugnisse für Nachrichtendienste, die diesen nach dem 11. September 2001 eingeräumt wurden, warnen Sicherheitspolitiker vor anhaltenden terroristischen Bedrohungen. Sie fordern, die Befugnisse weiter gelten zu lassen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, sagt dazu: Ich will gar nicht in Frage stellen, dass es solche Bedrohungen weiterhin gibt. Aber dies rechtfertigt nicht die pauschale Verlängerung dieser Gesetze. Denn es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen 2001 und 2011: Angesichts der Wucht und Grausamkeit der Anschläge vom 11. September 2001 wurden in großer Eile und ohne gründliche Diskussion umfangreiche Maßnahmenpakete durchgesetzt.
Lesen Sie den Beitrag im Datenschutzforum - Peter Schaar (externer Link). (BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
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Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
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KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
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Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.
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Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.
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Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung
Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.