"Einbruchstourismus" durch Google Street View?
Hauseigentümer sollten nicht vorschnell auf Google Street View widersprechen, sagt die naiin
Empfehlung: Nur dann von dem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, wenn Street View Einblicke ermöglicht, die ein Betrachter vor Ort aufgrund eines existierenden Sichtschutzes nicht gewinnen kann
(27.08.10) - Noch bis zum 15. Oktober 2010 haben Hauseigentümer die Möglichkeit, mittels eines Widerspruchs (www.google.de/streetview) zu verhindern, dass Aufnahmen ihrer Häuser künftig beim Google-Dienst Street View abrufbar sind. Doch wer jetzt vorschnell handelt und Pro und Contra eines Widerspruches nicht sorgfältig abwägt, könnte sich später unter Umständen ärgern, mein die naiin (no abuse in internet).
"Im Hinblick auf Vermietung und Verkauf kann es für Hauseigentümer in Zukunft große Nachteile mit sich bringen, das entsprechende Objekt bei Street View gelöscht zu haben", glaubt Rene Zoch, 2. Vorsitzender von naiin.
Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation erwartet, dass Street View bereits binnen kurzer Zeit integraler Bestandteil gängiger Immobilienportale und anderer Web-Angebote sein wird. Darauf deute schon jetzt der Erfolg von Google Maps hin, das wenige Jahre nach Einführung aus dem heutigen Internet nicht mehr wegzudenken sei. Hauseigentümer, die ihre Immobilie aus Street View entfernen lassen, könnten bei einem späteren Verkauf oder bei der Suche nach neuen Mietern das Nachsehen haben.
"Mögliche Interessenten könnten beispielsweise glauben, dass der Hauseigentümer hinsichtlich des Zustandes seiner Immobilie etwas zu verbergen hat", skizziert Zoch ein mögliches Szenario.
naiin empfiehlt Hauseigentümern daher, nur dann von dem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, wenn Street View Einblicke ermöglicht, die ein Betrachter vor Ort aufgrund eines existierenden Sichtschutzes nicht gewinnen kann.
"Widerspruch sollte unbedingt auch dann eingelegt werden, wenn Personen auf Fotos nicht ausreichend unkenntlich gemacht worden oder in 'heiklen' Situationen abgebildet sind", sagt Rene Zoch.
Vor einer höheren Einbruchsgefahr aufgrund von Street View müssen sich Hauseigentümer jedenfalls nicht fürchten. "Es kursieren diesbezüglich zwar die erstaunlichsten Theorien, die allerdings als haltlos zurückzuweisen sind. Es wird sich weder ein Einbruchstourismus etablieren noch wird die Aufklärungsquote bei Einbruchsdelikten aufgrund von Street View sinken", ist der stellvertretende naiin-Vorsitzende sicher. (naiin: ra)
Weitere Informationen bezüglich der Fristverlängerung finden sich im Google-"Produkt Kompass Blog".
Widerspruch einlegen:
Musterwiderspruch zu Google Street View der Verbraucherzentrale NRW
Lesen Sie auch:
Datenschutz bei "Google Street View"
Ausweitung der Widerspruchsfrist bei Google
Google verstärkt Datenschutz bei Street View
"Google Street View Online-Tool" verfügbar
Klarstellung zu "Google Street View"
Google führt "Street View" in Deutschland ein
Kritik an rascher "Google Street View"-Einführung
Google Street View gehe zu weit und zu schnell
Street View: Politik bezieht Stellung gegen Google
Lesen Sie auch:
Brennpunkt: Google Street View
Lesen Sie mehr (externe Links)
Datenschutzforum - Peter Schaar. Der Blog
Zusagen von Google zum Internetdienst Google Street View
naiin: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>