Veröffentlichung der Street View-Bilder
Google hat 244.237 Anträge auf Unkenntlichmachung von Häusern oder Wohnung in Google Street View erhalten
Google versichert, dass sie einen sehr großen Aufwand betreibe, um sicherzustellen, dass die Anträge richtig umgesetzt werden
(26.10.10) - Seit April 2009 kann jeder Mieter und Hausbesitzer in Deutschland einen Antrag bei Google einreichen, damit noch vor dem Start von Street View das Bild seines Hauses oder seiner Wohnung unkenntlich gemacht wird. Zunächst gab es die Möglichkeit, diese Anträge per Brief zu stellen, seit einigen Monaten zusätzlich auch mit Hilfe eines Online-Tools.
Kurz vor der Veröffentlichung der Street View-Bilder für die 20 größten deutschen Städte hat Google die Anzahl an Haushalten gezählt, die ihr Haus oder ihre Wohnung unkenntlich machen lassen wollen. Insgesamt gibt es in diesen Städten 8.458.084 Haushalte (Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder), erhalten hat Google 244.237 Anträge. Das entspricht 2,89 Prozent der Haushalte. Zwei von drei Anträgen wurden dabei über das Online-Tool eingereicht.
Google versichert, dass sie einen sehr großen Aufwand betreibe, um sicherzustellen, dass die Anträge richtig umgesetzt werden. Allerdings lasse sich bei derartigen Prozessen nicht garantieren, dass jeder Antrag, der Google erreicht habe, auch vollständig bearbeitet werden kann.
Zum Beispiel seien in einigen Fällen die angegebenen Adressen nicht eindeutig zuzuordnen, weil Angaben nicht lesbar oder die Beschreibungen des Gebäudes nicht eindeutig waren. In diesen Fällen könne der Antragsteller Google unbefristet mitteilen, das Bild unkenntlich zu machen. Er müsse dazu eine in Street View integrierte Funktion nutzen, welche zeitgleich mit Einführung des Dienstes zur Verfügung stehen werde. Google wolle dann den Antrag so schnell wie möglich bearbeiten.
Dasselbe gelte für Gesichter und Autokennzeichen, die mit Hilfe einer Technologie vorab automatisch unkenntlich gemacht werden. In Fällen, in denen die Unkenntlichmachung nicht ausreiche, könne ebenfalls diese Funktion verwendet werden. (Infos von Andreas Türk, Produktmanager für Street View in Deutschland, Google: ra)
Weitere Informationen bezüglich der Fristverlängerung bei Widerspruch bei Google-Street View finden sich im Google-"Produkt Kompass Blog".
Widerspruch einlegen:
Musterwiderspruch zu Google Street View der Verbraucherzentrale NRW
Lesen Sie auch:
Veröffentlichung der Street View-Bilder
"Einbruchstourismus" durch Google Street View?
Ausweitung der Widerspruchsfrist bei Google
Google verstärkt Datenschutz bei Street View
"Google Street View Online-Tool" verfügbar
Klarstellung zu "Google Street View"
Google führt "Street View" in Deutschland ein
Kritik an rascher "Google Street View"-Einführung
Google Street View gehe zu weit und zu schnell
Street View: Politik bezieht Stellung gegen Google
Lesen Sie auch:
Brennpunkt: Google Street View
Lesen Sie mehr (externe Links)
Datenschutzforum - Peter Schaar. Der Blog
Zusagen von Google zum Internetdienst Google Street View
Google Enterprise: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>