Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Telekommunikationsgesetz und Mehrwertdienste


Novelle des Telekommunikationsgesetzes beschert Verbrauchern drastische Preiserhöhungen - Mehrwertdienste-Anbieter fordern gesetzliche Nachbesserung
Handyanrufe bei 0900-Servicerufnummern können um bis zu 50 Prozent steigen - Nach einem Bericht der Zeitschrift Capital planen auch T-Mobile und Vodafone Preiserhöhungen


Matthias Kurth:
Matthias Kurth: "Wer aus dem Mobilfunk anruft, muss wesentlich vorsichtiger sein", Bild: Bundesnetzagentur

(29.08.07) - Ab dem 1. September können mit dem Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes die Anrufe bei 0900-Servicerufnummern aus dem Mobilfunknetz von zwei auf drei Euro pro Minute steigen. Bei den Anbietern von Service-Rufnummern stößt der befürchtete Preisanstieg auf massive Kritik. Das berichtet ne-na.de.

"Die Gesetzregelung ist pervers. Im Festnetz gibt es klare Vorgaben für die Minutenpreise. Hier legt der Inhalteanbieter den Preis mit dem Netzbetreiber fest. Für den Mobilfunk gilt das nicht. Hier haben die Mobilfunknetzbetreiber die Preishoheit und nutzen diesen Spielraum aus", moniert Renatus Zille, Vorsitzender der Geschäftsführung von Next ID.

Zum 1. September werde es ohne Gegenleistungen der Mobilfunker extreme Preiserhöhungen geben. Das wirke sich für die Verbraucher negativ aus, denn immerhin werden rund 50 Prozent der Serviceanrufe aus dem Mobilfunknetz getätigt. "Darunter werden aber auch die Inhalteanbieter, die Werbewirtschaft, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften leiden", befürchtet Zille.

Die Mobilfunker hätten damit scheinbar keine Probleme, die betroffenen Wirtschaftskreise und die Verbraucher müssten die Zeche zahlen. Selbst wenn sich das Anrufvolumen um zehn oder zwanzig Prozent im Mobilfunknetz reduziere, erwirtschafteten die Netzbetreiber bei 50prozentigen Preissteigerungen noch einen deutlichen Gewinn. "Das führt zu einem nicht hinnehmbaren Ungleichgewicht und eröffnet für die Mobilfunker ein erhebliches Diskriminierungspotential", sagt Zille. Das müsse der Gesetzgeber schnell ändern und eine diskriminierungsfreie Lösung finden.

Nach Informationen von Intelegence-Geschäftsführer Christian Plätke plane beispielsweise O2 eine Preiserhöhung auf 2,99 Euro pro Minute. "Das ist ein Preisaufschlag von einem Euro, den allein der Mobilfunker kassiert, ohne dafür mehr zu leisten. Das ist skandalös", kritisiert Plätke.

Nach einem Bericht der Zeitschrift Capital planen auch T-Mobile und Vodafone Preiserhöhungen. Nur bei E-Plus bleibe nach eigener Aussage alles beim Alten. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, bestätigte, dass die gesetzlichen Vorgaben beim Mobilfunk offener gestaltet wurden: "Wenn man aus dem Mobilfunknetz Servicenummern anwählt, zahlt man unter Umständen deutlich mehr als im Festnetz, wo wir klarere Regelungen haben. Das kann man nur durch Aufklärung hinbekommen. Wer aus dem Mobilfunk anruft, muss wesentlich vorsichtiger sein", empfiehlt Kurth. (ne-na: ra)

Lesen Sie auch:
Verbraucherschutz bei Rufnummernmissbrauch


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen