VdK gegen Kürzungen bei der Witwenrente: "Zuerst die Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt beseitigen" Arbeitgeber sollten erst mal ihre Hausaufgaben machen, damit die Rahmenbedingungen passen
(26.01.12) - Der Sozialverband VdK hat den Vorschlag der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Kürzungen bei der Witwenrente vorzunehmen, heftig kritisiert. "Solange Frauen im Arbeitsleben im Durchschnitt 23 Prozent weniger Lohn als Männer erhalten und die Arbeitsmarktchancen für über 45-Jährige weiterhin so schlecht sind, wären Kürzungen bei der Witwenrente verantwortungslos und würden das Problem der Altersarmut bei Frauen verschärfen", erklärte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher.
"Da müssen die Arbeitgeber erst mal ihre Hausaufgaben machen, damit die Rahmenbedingungen passen und Frauen nicht länger in der Arbeitswelt benachteiligt werden", betonte Mascher.
"Familiäre Aufgaben wie Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen" ließen sich "immer noch schwer mit einer qualifizierten vollzeitnahen Berufstätigkeit vereinbaren", ergänzte die VdK-Präsidentin. (Sozialverband VdK Deutschland: ra)
Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen