eco zur USA-Gesetzgebung: Zensur kann in einer freien Welt niemals richtig sein Weder Meinungsfreiheit noch Marktwirtschaft darf geopfert werden
(26.01.12) - Zu den in den USA debattierten Anti-Piraterie-Gesetzen kommentiert Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung bei eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft:
"Piraterie muss bekämpft werden, aber dafür dürfen weder Meinungsfreiheit noch Marktwirtschaft geopfert werden. Man muss es immer wieder betonen: Netzsperren sind nicht das äußerste Mittel der Netzpolitik - das wäre verharmlosend. Netzsperren sind in freien Ländern immer und unter allen Umständen falsch, weil sie Missbrauch Tür und Tor öffnen. Das bedroht Wettbewerb und Grundrechte. Deshalb ist das zensierte Internet ein Zeichen von Diktaturen, nicht von Demokratien. Und: Die Netzsperren sind nur die gefährlichste von vielen gefährlichen Ideen in diesem Gesetzespaket." (eco: ra)
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Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.
Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).
Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.
Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.
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