Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
Gelenkter Breitbandausbau: Breko warnt anlässlich vor Universaldienst und regionalisierter Regulierung
Es sei gefährlich, den Regulierungsrahmen von Grund auf zu verändern und neue Quersubventionierungspotenziale zu schaffen, mit deren Hilfe die Telekom investierende Wettbewerber vom Markt verdrängen könnte
(16.06.11) - Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (Breko) hat sich in einer Stellungnahme zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) klar gegen einen Universaldienst für Breitbandanschlüsse ausgesprochen. "Sowohl die grundsätzlich investitionsfördernde Ausrichtung der geplanten TKG-Novelle als auch die wettbewerbsorientierte und bisher erfolgreiche Breitbandstrategie der Bundesregierung würden konterkariert, wenn `par ordre du mufti` der flächendeckende Breitbandausbau der Telekom über eine Universaldienstabgabe durch deren Wettbewerber finanziert würde", führte Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers aus.
Niemand solle glauben, dass ein über einen Universaldienst gelenkter Breitbandausbau kurzfristig zu einer verbesserten Breitbandversorgung des ländlichen Raums führen werde. "Im Gegenteil: Der Markt ist schneller, zielgenauer und innovativer als jede staatlich gelenkte Ausbauplanung. Schneller, weil es bei der Einführung eines Universaldienstes unweigerlich zu Konflikten mit dem europäischen Recht und langwierigen Rechtsstreitigkeiten kommen würde – die Investitionsbereitschaft der Unternehmen wäre in dieser Zeit auf Eis gelegt. Zielgenauer, weil nur im Wettbewerb die für die jeweilige Situation vor Ort und den konkreten Bedarf passende technische Lösung gefunden werden kann. Und innovativer, weil Wettbewerb zu skalierbaren und dynamischen Produkten führt, die schnell an die weitere Entwicklung des Breitbandbedarfs angepasst werden können", sagte Albers weiter.
"Der Gesetzgeber kann eine Menge tun, um die Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsgetriebenen Breitbandausbau weiter zu verbessern", erläuterte der Breko-Chef "Vor allem der Zugang zu Fremdkapital für Glasfaserprojekte muss verbessert werden. Dies kann geschehen, indem man Glasfasernetze durch grundbuchähnliche Sonderrechte rechtlich so ausstattet, dass Kreditgeber sie als Sicherheit genauso akzeptieren wie eine Immobilie oder ein Schiff."
Auch passgenaue Breitband-Programme der Förderbanken, insbesondere der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), könnten sehr hilfreich sein. Als Ergänzung für besonders investitionsintensive Ausbauregionen müssten die bestehenden Förderkonzepte transparenter und praxisorientierter ausgestaltet werden. Ferner fehle bis zum heutigen Tag eine gesetzliche Verpflichtung, bei Tiefbauarbeiten Leerrohre obligatorisch mitzuverlegen.
Skeptisch steht der Breko einer Regionalisierung der Regulierung gegenüber. "Die Bundesnetzagentur prüft regionale Aspekte bereits heute im Rahmen der ihren Regulierungsentscheidungen zugrunde liegenden Marktabgrenzungen. Sie hat bisher mit guten Gründen von einer regionalen Regulierung abgesehen," führte Albers aus. "In einer Zeit, in der viele - und auch gerade neu in den Markt eintretende - Unternehmen über erhebliche Investitionen in Glasfasernetze entscheiden, ist es gefährlich, den Regulierungsrahmen von Grund auf zu verändern und neue Quersubventionierungspotenziale zu schaffen, mit deren Hilfe die Telekom investierende Wettbewerber vom Markt verdrängen könnte."
Schließlich sieht der Breko auch eine geplante Regelung kritisch, nach der die Bundesnetzagentur so genannte neutrale Aufwendungen der Telekom zukünftig zwingend bei der Entgeltregulierung berücksichtigen muss und zwar auch dann, wenn das regulierte Entgelt die tatsächlichen Kosten der Telekom ohnehin schon übersteigt.
"Bereits die heutige Praxis der Bundesnetzagentur bei der Entgeltregulierung, das Netz der Telekom unabhängig von den erforderlichen oder tatsächlich getätigten Investitionen ausschließlich nach Wiederbeschaffungskosten zu bewerten, führt zu Entgelten, die deutlich oberhalb der tatsächlichen Kosten der Telekom liegen", legte Albers dar. "Bevor diese Spruchpraxis im Rahmen der TKG-Novelle nicht durch die Verpflichtung zur Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten korrigiert wird, kann eine zusätzliche Berücksichtigung neutraler Aufwendungen überhaupt nicht in Frage kommen. Für den Breitbandausbau in Deutschland wäre es sehr viel besser, wenn die Wettbewerber diese Mittel in ihre eigenen, tatsächlich existierenden Netze investieren können, statt über den Ansatz von Wiederbeschaffungswerten alle zwei Jahre die rein fiktive Neu-Errichtung des Kupfernetzes der Telekom neu zu finanzieren". (Breko: ra)
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