Gesetz zur Regulierung des Finanzvertriebs


vzbv fordert zentrale Aufsicht für alle Finanzvermittler
Auch der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme für eine Kontrolle durch die BaFin ausgesprochen


(20.06.11) - Eine zentrale Aufsicht aller Finanzvermittler durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Bundestag befasste in erster Lesung mit dem Gesetz zur Regulierung des Finanzvertriebs. Nach dem Regierungsentwurf sollen für einen Teil der Vermittler die lokalen Gewerbeämter zuständig sein. Der vzbv hält dies für ineffektiv. "Aufsicht ist nicht alles, aber ohne eine erfahrene und schlagkräftige Aufsicht ist alles nichts", kritisiert Vorstand Gerd Billen. Auch der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 27.05.2011 für eine Kontrolle durch die BaFin ausgesprochen.

Die Länderkammer hatte eine Regulierung im Gewerberecht vorgeschlagen, bei der die BaFin für die Aufsicht zuständig wäre. Der Vorteil: Die freien Finanzvermittler würden nicht durch Regelungen des Kreditwesengesetzes überfordert, etwa mit Berichtspflichten an die Bundesbank. Dies war ein Hauptgrund für die gewerberechtliche Lösung. Gleichzeitig blieben die Vermittler einer Behörde unterstellt, die für diese Aufgabe personell und strukturell aufgestellt ist. "Die BaFin ist für eine solche Aufsicht spezialisiert, den Gewerbeämtern fehlt diese Erfahrung", erklärt Billen. Es müsse verhindert werden, dass das Aufsichtsniveau für Verbraucher variiert, je nachdem welche Anlageprodukte sie bei wem kaufen.

Positiv bewertet der vzbv, dass auch für den Verkauf von Graumarktprodukten, etwa geschlossene Fonds, künftig Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten gelten sollen. Gleichwohl enthält der Gesetzentwurf noch Lücken. "Bei Produkten, wo Missbrauch stattfindet, muss die Aufsicht schnell und effektiv einschreiten können", so Billen. Hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Defizite, etwa bei den so genannten Schrottimmobilien. (Verbaucherzentrale Bundesverband: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen