Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Fehlerhafte RWE-Stromabrechnungen


Kunden müssen Rechnungen selbst kontrollieren: Verbraucher müssen sich von sich aus an RWE wenden, um von Kulanzlösung zu profitieren
Rechnung werde nach RWE-Angaben storniert und nach dem günstigeren Arbeitspreis berechnet


(25.10.10) - Wegen eines Systemfehlers hat die RWE AG im Grundversorgungstarif "RWE Klassik Strom" in den aktuell verschickten Jahresrechnungen teilweise falsche Preise abgerechnet: Stromkunden zahlen um bis zu 32 Euro zuviel. Gegenüber den Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz hat der Versorger erklärt, dass betroffene Stromkunden auf Nachfrage korrigierte Abrechnungen erhielten – aus technischen Gründen sei eine systematische Kundeninformation nicht möglich.

Betroffen sind nur Kunden im Tarif "RWE Klassik Strom" – und zwar diejenigen, deren Stromverbrauch zwischen dem 1. August 2010 und dem Ablesetermin geringer als 300 Kilowattstunden war.

Durch die Vereinheitlichung der Preisblätter der ehemaligen RWE Rhein-Ruhr AG und der RWE Westfalen-Weser-Ems AG zum 1. August 2010 geriet das Abrechnungssystem ins Straucheln. Alle Kunden, die turnusmäßig im August ihre Jahresabrechnung erhalten, rutschten durch die Umstellung für die Bemessung von Kleinverbräuchen in einen extrem hohen Tarif. Folge: Statt 19,7 Cent weisen die Rechnungen nun einen Arbeitspreis von 28,7 Cent netto pro Kilowattstunde auf.

Auf Nachfrage der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz teilte RWE mit, sich kulant zu zeigen: Die Rechnung werde storniert und der komplette Verbrauch werde in den Zeitraum vor der Preisanpassung rückdatiert und somit nach dem günstigeren Arbeitspreis berechnet. Auch beim Grundpreis komme man den Kunden entgegen und berechne anteilig nur die verringerte Grundgebühr des neuen Tarifs.

"Der Haken an dieser kundenfreundlichen Lösung ist, dass sich Verbraucher von sich aus an RWE wenden müssen, um von dieser Lösung zu profitieren", kritisieren die Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz und empfehlen Kunden, Abrechnungen im Grundversorgungstarif "RWE Klassik Strom" genau zu prüfen.

Im Übrigen sollten Kunden in der Grundversorgung, die Strom zu relativ hohen allgemeinen Preisen beziehen, darüber nachdenken, den Tarif bei RWE zu ändern oder zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln. Das ist – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat – problemlos möglich. Praktische Hilfestellung gibt es hier oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

Die Meldung gibt den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung (am 6.10.2010) wieder. (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

  • NIS-2-Umsetzung in Deutschland

    Mit dem neuen für NIS-2-Gesetz kommen auf viele Unternehmen strengere Cybersicherheitsanforderungen zu - doch es gibt noch offene Fragen und neue Entwicklungen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Jetzt ist die Zeit zum Handeln. Seit der Verabschiedung der NIS-2-Richtlinie durch die EU im Jahr 2022 war die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein komplexer Prozess.

  • Dem Fiskus drei Schritte voraus

    Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise sind nur zwei Gründe, warum in zahlreichen Unternehmen der Sparzwang wächst. "Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer ohnehin angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen", weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld.

  • Gesetze über Gesetze

    Der Countdown läuft: Die NIS2-Richtlinie steht praktisch schon vor der Tür und Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) arbeiten auf Hochtouren daran, bis Oktober alle notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen