Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Fehlerhafte RWE-Stromabrechnungen


Kunden müssen Rechnungen selbst kontrollieren: Verbraucher müssen sich von sich aus an RWE wenden, um von Kulanzlösung zu profitieren
Rechnung werde nach RWE-Angaben storniert und nach dem günstigeren Arbeitspreis berechnet


(25.10.10) - Wegen eines Systemfehlers hat die RWE AG im Grundversorgungstarif "RWE Klassik Strom" in den aktuell verschickten Jahresrechnungen teilweise falsche Preise abgerechnet: Stromkunden zahlen um bis zu 32 Euro zuviel. Gegenüber den Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz hat der Versorger erklärt, dass betroffene Stromkunden auf Nachfrage korrigierte Abrechnungen erhielten – aus technischen Gründen sei eine systematische Kundeninformation nicht möglich.

Betroffen sind nur Kunden im Tarif "RWE Klassik Strom" – und zwar diejenigen, deren Stromverbrauch zwischen dem 1. August 2010 und dem Ablesetermin geringer als 300 Kilowattstunden war.

Durch die Vereinheitlichung der Preisblätter der ehemaligen RWE Rhein-Ruhr AG und der RWE Westfalen-Weser-Ems AG zum 1. August 2010 geriet das Abrechnungssystem ins Straucheln. Alle Kunden, die turnusmäßig im August ihre Jahresabrechnung erhalten, rutschten durch die Umstellung für die Bemessung von Kleinverbräuchen in einen extrem hohen Tarif. Folge: Statt 19,7 Cent weisen die Rechnungen nun einen Arbeitspreis von 28,7 Cent netto pro Kilowattstunde auf.

Auf Nachfrage der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz teilte RWE mit, sich kulant zu zeigen: Die Rechnung werde storniert und der komplette Verbrauch werde in den Zeitraum vor der Preisanpassung rückdatiert und somit nach dem günstigeren Arbeitspreis berechnet. Auch beim Grundpreis komme man den Kunden entgegen und berechne anteilig nur die verringerte Grundgebühr des neuen Tarifs.

"Der Haken an dieser kundenfreundlichen Lösung ist, dass sich Verbraucher von sich aus an RWE wenden müssen, um von dieser Lösung zu profitieren", kritisieren die Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz und empfehlen Kunden, Abrechnungen im Grundversorgungstarif "RWE Klassik Strom" genau zu prüfen.

Im Übrigen sollten Kunden in der Grundversorgung, die Strom zu relativ hohen allgemeinen Preisen beziehen, darüber nachdenken, den Tarif bei RWE zu ändern oder zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln. Das ist – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat – problemlos möglich. Praktische Hilfestellung gibt es hier oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

Die Meldung gibt den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung (am 6.10.2010) wieder. (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen