Fehlerhafte RWE-Stromabrechnungen
Kunden müssen Rechnungen selbst kontrollieren: Verbraucher müssen sich von sich aus an RWE wenden, um von Kulanzlösung zu profitieren
Rechnung werde nach RWE-Angaben storniert und nach dem günstigeren Arbeitspreis berechnet
(25.10.10) - Wegen eines Systemfehlers hat die RWE AG im Grundversorgungstarif "RWE Klassik Strom" in den aktuell verschickten Jahresrechnungen teilweise falsche Preise abgerechnet: Stromkunden zahlen um bis zu 32 Euro zuviel. Gegenüber den Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz hat der Versorger erklärt, dass betroffene Stromkunden auf Nachfrage korrigierte Abrechnungen erhielten – aus technischen Gründen sei eine systematische Kundeninformation nicht möglich.
Betroffen sind nur Kunden im Tarif "RWE Klassik Strom" – und zwar diejenigen, deren Stromverbrauch zwischen dem 1. August 2010 und dem Ablesetermin geringer als 300 Kilowattstunden war.
Durch die Vereinheitlichung der Preisblätter der ehemaligen RWE Rhein-Ruhr AG und der RWE Westfalen-Weser-Ems AG zum 1. August 2010 geriet das Abrechnungssystem ins Straucheln. Alle Kunden, die turnusmäßig im August ihre Jahresabrechnung erhalten, rutschten durch die Umstellung für die Bemessung von Kleinverbräuchen in einen extrem hohen Tarif. Folge: Statt 19,7 Cent weisen die Rechnungen nun einen Arbeitspreis von 28,7 Cent netto pro Kilowattstunde auf.
Auf Nachfrage der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz teilte RWE mit, sich kulant zu zeigen: Die Rechnung werde storniert und der komplette Verbrauch werde in den Zeitraum vor der Preisanpassung rückdatiert und somit nach dem günstigeren Arbeitspreis berechnet. Auch beim Grundpreis komme man den Kunden entgegen und berechne anteilig nur die verringerte Grundgebühr des neuen Tarifs.
"Der Haken an dieser kundenfreundlichen Lösung ist, dass sich Verbraucher von sich aus an RWE wenden müssen, um von dieser Lösung zu profitieren", kritisieren die Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz und empfehlen Kunden, Abrechnungen im Grundversorgungstarif "RWE Klassik Strom" genau zu prüfen.
Im Übrigen sollten Kunden in der Grundversorgung, die Strom zu relativ hohen allgemeinen Preisen beziehen, darüber nachdenken, den Tarif bei RWE zu ändern oder zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln. Das ist – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat – problemlos möglich. Praktische Hilfestellung gibt es hier oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.
Die Meldung gibt den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung (am 6.10.2010) wieder. (Verbraucherzentrale NRW: ra)
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