Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

"Stand der Technik": Nicht definiert im Gesetz


KRITIS: Compliance schaffen mit betreibersicheren Infrastrukturen
Die Formulierung "Stand der Technik" ist deshalb gewählt, weil sich die IT-Sicherheitstechnik stets und schnell weiterentwickelt



Was ist das eigentlich: der "Stand der Technik"? Wer in Deutschland so genannte "Kritische Infrastrukturen" betreibt, ist nach dem IT-Sicherheitsgesetz und dem BSI-Gesetz dazu verpflichtet, IT-Systeme, -Prozesse und -Komponenten angemessen zu schützen. [1] Unter "Kritischen Infrastrukturen" versteht man Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, deren Ausfall dramatische Folgen hätte. Wer als KRITIS-Betreiber gilt, ist wiederum in der KRITIS-Verordnung geregelt. [2]

Betroffene Unternehmen müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren und erhalten dafür alle sie betreffenden Informationen zu Gefahren in der IT-Sicherheit, um entsprechende "technische und organisatorische Maßnahmen" treffen zu können (BSI-Gesetz §8 a). Hierbei soll, so fordert es der Gesetzgeber, "der Stand der Technik" eingehalten werden. [3]

Genau definiert ist dieser "Stand der Technik" im Gesetz allerdings nicht. Das macht es KRITIS-Betreibern nicht gerade leichter, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Im "Stand der Technik" ist die technische Entwicklung schon mitgedacht
Dabei muss man wissen: Die Formulierung "Stand der Technik" ist deshalb gewählt, weil sich die IT-Sicherheitstechnik stets und schnell weiterentwickelt – und dem müssen die KRITIS-Betreiber kontinuierlich Rechnung tragen.

Wann aber ist nun beispielsweise eine Cloud-Infrastruktur auf dem "Stand der Technik"? IT-Sicherheitsexperte Dr. Hubert Jäger, CTO der TÜV SÜD-Tochter Uniscon, erklärt: "Anders als beispielsweise im Patentrecht ist der ‚Stand der Technik‘ in der IT-Sicherheit und im Datenschutz nicht mit dem fortschrittlichsten ‚Stand der Wissenschaft und Technik‘ identisch, insgesamt aber fortschrittlicher zu bewerten als die so genannten ‚Anerkannten Regeln der Technik‘."

"Eine IT-Infrastruktur muss also, um auch den Anforderungen von IT-Sicherheitsgesetz bzw. BSI-Gesetz zu genügen, nicht nur den bewährten und allgemein anerkannten Sicherheitsregeln entsprechen. Sie sollte außerdem mindestens dasselbe Sicherheitsniveau einhalten wie fortschrittliche Verfahren, die in der Praxis erfolgreich erprobt und von führenden Fachleuten anerkannt sind."

KRITIS-Betreiber müssen "regelmäßig nachweisen, dass ihre Systeme entsprechend geschützt sind", betont Jürgen Bruder, Mitglied der Geschäftsleitung von TÜV Hessen. Das gelte natürlich auch für die Dienstleister, die sie beauftragen. Bruder: "Gerade im Back-End, das näher am System liegt, dort also, wo über den Server Daten verarbeitet werden."

Betreibersicherheit setzt den Stand der Technik
Betreibersichere Infrastrukturen wie die Versiegelte Cloud der Telekom, ucloud von regio iT oder die Sealed Platform von Uniscon erfüllen diese Ansprüche für die KRITIS-Betreiber. Durch einen Satz rein technischer Maßnahmen sind Daten und Anwendungen hier zuverlässig gegen Angriffe von außen und innen geschützt. Auch der Betreiber der Infrastruktur und Administratoren sind vom Zugriff auf gespeicherte, übertragene oder verarbeitete Daten ausgeschlossen.

"Lösungen wie diese bieten ein Sicherheitsniveau, das höher als das vergleichbarer Cloud-Plattform-Produkte am Markt ist. Betreibersichere Infrastrukturen sind seit mehreren Jahren im gewerblichen Umfeld im Einsatz – unter anderem in Kliniken, Kanzleien und Banken", sagt Jäger. "Darüber hinaus sind sie von führenden Fachleuten anerkannt sowie zertifiziert und bilden mittlerweile die Basis für digitale Geschäftsmodelle, die ohne das hohe Sicherheitsniveau nicht denkbar wären."

[1] https://blog.tuev-hessen.de/447/beitraege/543kritische-infrastrukturen-angemessen-schuetzen/
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2009/BJNR282110009.html
(Uniscon, TÜV SÜD Gruppe: ra)

eingetragen: 09.03.19
Newsletterlauf: 01.04.19

TÜV Süd: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen