Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Angemessene technische Maßnahmen


TÜV Süd gibt Hilfestellung für Kritische Infrastrukturen
Vernetzung bedeutet höhere Gefährdung für KRITIS-Betreiber



Digitalisierung und die zunehmende Vernetzung aller Versorgungsbereiche stellen den modernen Lebensstandard sicher. Aber so modern die Systeme auch sind, so verletzlich sind sie auch. Als kritische Infrastrukturen (KRITIS) werden Betreiber bezeichnet, die mehr als 500.000 Personen versorgen. TÜV Süd informiert darüber, dass ein Betreiber, der unter die BSI-Kritisverordnung fällt, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen treffen muss. Zudem besteht alle zwei Jahre Nachweispflicht gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Es ist nur ein Szenario unter vielen möglichen, aber die Auswirkungen wären gravierend, wenn beispielsweise die Infrastruktur eines Stromanbieters angegriffen wird und in allen deutschen Großstädten über eine längere Dauer keine Elektrizität verfügbar wäre. Der Verfassungsschutz warnt regelmäßig vor Cyberkriminellen, die kritische Infrastrukturen in Deutschland im Visier haben. Diese Angriffe können möglicherweise von ausländischen Kräften für propagandistische Zwecke in der Informationstechnologie genutzt werden oder mittels eines Sabotageaktes in der Infrastruktur für Verunsicherung in der Bevölkerung sorgen. Unternehmen werden seitens des Gesetzgebers hier in die Pflicht genommen.

Kritische Infrastrukturen
Unter kritischer Infrastruktur werden Anlagen oder Systeme verstanden, die für die Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind, wie die Strom- und Wasserversorgung. Das IT-Sicherheitsgesetz legt seit 2015 fest, welche Wirtschaftsbereiche als kritische Sektoren gelten, bei deren Ausfall es also zu empfindlichen Einschnitten des Gemeinwohls kommen würde. Zudem sind weitere Branchen gelistet: Gesundheit, IT, Telekommunikation, Transport und Verkehr, Finanzen/Versicherung und Ernährung.

Betroffene Betreiber müssen dem BSI Nachweise vorlegen, dass sie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen haben, um ihre Systeme gegen Angriffe und Sabotage zu schützen. Das Bundesamt liefert Orientierungshilfen, welche Themenbereiche bearbeitet werden sollten. Dazu gehört beispielsweise die Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach dem international anerkannten Standard ISO/IEC 27001. Die getroffenen Maßnahmen müssen dem „Stand der Technik“ genügen. Die entsprechenden Nachweise sind durch speziell ausgebildete Prüfer zu erbringen. Betreiber sollten die Zeitschiene genau im Auge haben, da entsprechende Projekte je nach Ausgangslage sechs bis 24 Monate dauern können. (TÜV Süd: ra)

eingetragen: 31.07.18
Newsletterlauf: 22.08.18

TÜV Süd: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen