Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Reisekosten


Völlig neue Rechtslage:
Ein Arbeitnehmer kann nur noch eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte innehaben
Die Entscheidung, ob eine Arbeitsstätte vorliegt, wird insbesondere durch den vorliegenden Arbeitsvertrag bestimmt

(20.02.12) - Fahrten zu der regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers können nur mit der sogenannten Entfernungspauschale mit € 0,30 je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Findet die beruflich veranlasste Fahrt zu einem anderen Ziel statt, können € 0,30 je gefahrenen Kilometer - alternativ tatsächlich angefallene Kosten - steuerlich zum Ansatz gebracht werden, zusätzlich sogenannter Verpflegungsmehraufwand oder Übernachtungskosten.

Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V., Kiel, weist in diesem Zusammenhang auf eine völlig neue Rechtslage hin: Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, in allen offenen Fällen – also insbesondere zukünftig – neue Maßstäbe anzusetzen.

Insbesondere kann ein Arbeitnehmer nur noch eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte innehaben.
Wer also z.B. in zwei Filialen eines Arbeitgebers eingesetzt wird, wird nur noch hinsichtlich der Fahrten zu einer Filiale bei der steuerlichen Geltendmachung begrenzt.

Die Entscheidung, ob eine Arbeitsstätte vorliegt, wird insbesondere durch den vorliegenden Arbeitsvertrag bestimmt. Gibt es keinen eindeutigen Vertrag, gelten weitere Kriterien. Insbesondere ist aber erforderlich, dass diese Arbeitsstätte ortsfest ist und der Arbeitnehmer hier entsprechend tätig wird. Andersherum: Fährt der Arbeitnehmer in das Büro des Arbeitgebers, um hier Anweisungen für die Tätigkeit auf einer externen Baustelle vorzunehmen, wird der Arbeitnehmer hier nicht tätig und es handelt sich nicht um eine Fahrt zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte.

Insbesondere Bauhandwerker, Außendienstmitarbeiter oder an verschiedenen Schulstandorten tätige Lehrer können zukünftig höhere Werbungskosten in ihren Einkommensteuererklärungen geltend machen, so der Verband. (Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: ra)

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: Kontakt

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

  • NIS-2-Umsetzung in Deutschland

    Mit dem neuen für NIS-2-Gesetz kommen auf viele Unternehmen strengere Cybersicherheitsanforderungen zu - doch es gibt noch offene Fragen und neue Entwicklungen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Jetzt ist die Zeit zum Handeln. Seit der Verabschiedung der NIS-2-Richtlinie durch die EU im Jahr 2022 war die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein komplexer Prozess.

  • Dem Fiskus drei Schritte voraus

    Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise sind nur zwei Gründe, warum in zahlreichen Unternehmen der Sparzwang wächst. "Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer ohnehin angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen", weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld.

  • Gesetze über Gesetze

    Der Countdown läuft: Die NIS2-Richtlinie steht praktisch schon vor der Tür und Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) arbeiten auf Hochtouren daran, bis Oktober alle notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen