Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Sanktionen bei Nichteinhaltung


Neues EU-Lieferkettengesetz – neue Sorgfaltspflichten: Wie Unternehmen rechtzeitig reagieren
Auf welchen Ebenen eine intelligente Vertragsmanagement-Software bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen unterstützt



Von Robin Schmeisser ist Geschäftsführer der Fabasoft Contracts GmbH

Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro. Für Deutschland bedeutet die neue Richtlinie eine deutliche Verschärfung des bisher gültigen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Beide Gesetze verpflichten größere Firmen zur Einhaltung von Umweltschutz- und Menschenrechtsstandards über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.

Wesentliche Verschärfungen der CSDDD liegen jedoch u. a. in der zivilrechtlichen Haftung. So sind eine Schadensersatzpflicht und Sanktionen bei Nichteinhaltung vorgesehen, einschließlich namentlicher Nennung des Betriebes oder Geldstrafen bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Die Verantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten trägt die Geschäftsführung. Zusätzlich sind die Unternehmen dazu verpflichtet, Klimapläne zu erstellen, um sicherzugehen, dass sich ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbaren lässt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Die Aufgaben, die sich daraus für die Betriebe ableiten, sind manuell nur mehr schwer bewältigbar. Um schnell und einfach auf die sich ändernden regulatorischen Anforderungen zu reagieren, müssen Unternehmen jetzt das richtige Fundament schaffen – mithilfe der Digitalisierung.

Erhöhte Anforderungen an das Vertragsmanagement
Die Umsetzung der Vorgaben erfordert drei Handlungsschwerpunkte: Zu Beginn die Analyse des unternehmensweiten Lieferanten- und Vertragsbestands auf Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Supply-Chain. Im zweiten Schritt sind den neuen Regelungen entsprechende Zusatzvereinbarungen mit den Zulieferern und Dienstleistern abzuschließen. Letztlich sieht die EU-Richtlinie vor, die Einhaltung der Standards regelmäßig zu überprüfen und die Ergebnisse samt Maßnahmen bei etwaigen Auffälligkeiten revisionssicher zu dokumentieren. Ein guter Überblick über sämtliche Verträge bildet demnach die Basis, um den gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Schaffung eines Single Point of Truth
Trotzdem bewahren zahlreiche Unternehmen ihre Vereinbarungen oft noch in verschiedenen physischen und/oder digitalen Ablagen auf. Das Fehlen eines "Single Point of Truth" führt zu immensem Aufwand und Fehlerpotenzial bei der Verwaltung. In einem Cloud-basierten Vertragsmanagement-Tool wie Fabasoft Contracts stehen die Informationen und Unterlagen gesammelt in digitalen Akten zur Verfügung. Ein intelligentes Berechtigungskonzept stellt sicher, dass ausschließlich befugte Personen zeit- und ortsunabhängig auf die sensiblen Daten zugreifen. (Fabasoft: ra)

eingetragen: 08.08.24
Newsletterlauf: 27.09.24

Sie wollen mehr erfahren?
Zur jährlichen Berichterstattungspflicht leistet smartes Vertragsmanagement ebenfalls einen wertvollen Beitrag. Individuelle Gestaltungsoptionen, kombiniert mit umfangreichen Sortier-, Filter- und Auswertungsfunktionen, sind die Basis für eine rasche und einfache Erstellung dynamischer Berichte.

Fabasoft: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen