Sanktionen bei Nichteinhaltung
Neues EU-Lieferkettengesetz – neue Sorgfaltspflichten: Wie Unternehmen rechtzeitig reagieren
Auf welchen Ebenen eine intelligente Vertragsmanagement-Software bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen unterstützt
Von Robin Schmeisser ist Geschäftsführer der Fabasoft Contracts GmbH
Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro. Für Deutschland bedeutet die neue Richtlinie eine deutliche Verschärfung des bisher gültigen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Beide Gesetze verpflichten größere Firmen zur Einhaltung von Umweltschutz- und Menschenrechtsstandards über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.
Wesentliche Verschärfungen der CSDDD liegen jedoch u. a. in der zivilrechtlichen Haftung. So sind eine Schadensersatzpflicht und Sanktionen bei Nichteinhaltung vorgesehen, einschließlich namentlicher Nennung des Betriebes oder Geldstrafen bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Die Verantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten trägt die Geschäftsführung. Zusätzlich sind die Unternehmen dazu verpflichtet, Klimapläne zu erstellen, um sicherzugehen, dass sich ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbaren lässt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Die Aufgaben, die sich daraus für die Betriebe ableiten, sind manuell nur mehr schwer bewältigbar. Um schnell und einfach auf die sich ändernden regulatorischen Anforderungen zu reagieren, müssen Unternehmen jetzt das richtige Fundament schaffen – mithilfe der Digitalisierung.
Erhöhte Anforderungen an das Vertragsmanagement
Die Umsetzung der Vorgaben erfordert drei Handlungsschwerpunkte: Zu Beginn die Analyse des unternehmensweiten Lieferanten- und Vertragsbestands auf Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Supply-Chain. Im zweiten Schritt sind den neuen Regelungen entsprechende Zusatzvereinbarungen mit den Zulieferern und Dienstleistern abzuschließen. Letztlich sieht die EU-Richtlinie vor, die Einhaltung der Standards regelmäßig zu überprüfen und die Ergebnisse samt Maßnahmen bei etwaigen Auffälligkeiten revisionssicher zu dokumentieren. Ein guter Überblick über sämtliche Verträge bildet demnach die Basis, um den gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Schaffung eines Single Point of Truth
Trotzdem bewahren zahlreiche Unternehmen ihre Vereinbarungen oft noch in verschiedenen physischen und/oder digitalen Ablagen auf. Das Fehlen eines "Single Point of Truth" führt zu immensem Aufwand und Fehlerpotenzial bei der Verwaltung. In einem Cloud-basierten Vertragsmanagement-Tool wie Fabasoft Contracts stehen die Informationen und Unterlagen gesammelt in digitalen Akten zur Verfügung. Ein intelligentes Berechtigungskonzept stellt sicher, dass ausschließlich befugte Personen zeit- und ortsunabhängig auf die sensiblen Daten zugreifen. (Fabasoft: ra)
eingetragen: 08.08.24
Newsletterlauf: 27.09.24
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