2013 kommt die E-Bilanz
Für bilanzierende bzw. zum Vorlegen einer Bilanz verpflichtete Unternehmen ist die E-Bilanz für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2013 beginnen, Pflicht
Die E-Bilanz verlangt vor allem in der Einführungszeit den Unternehmen viel ab
(20.12.12) - Ab dem kommenden Jahr gilt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Finanzamt (E-Bilanz). Gleichzeitig steigen damit die Anforderungen an die Buchhaltung der Unternehmen. Firmen, die mit E-Bilanz-konformer Buchhaltung ins neue Jahr starten, vermeiden zusätzlichen Aufwand, der etwa dadurch entsteht, dass Geschäftsvorfälle nachträglich "aufgeteilt" werden müssen. Darauf weist die Addison Software und Service GmbH
Für bilanzierende bzw. zum Vorlegen einer Bilanz verpflichtete Unternehmen ist die E-Bilanz für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2013 beginnen, Pflicht. Doch die Vorbereitungen auf diese Neuerung, die auch inhaltlich mit der Bereitstellung zusätzlicher Informationen entsprechend der von der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Taxonomie verbunden ist, verlief in diesem Jahr eher zögerlich, wie u.a. einer bundesweiten IHK-Umfrage zu entnehmen ist.
Vorteile für die Unternehmen
Bei allem Aufwand, den die E-Bilanz vor allem in der Einführungszeit den Unternehmen abverlangt, sollten aber auch die Vorteile nicht vergessen werden, die sich daraus nicht nur für die Finanzverwaltung, sondern auch für die Unternehmen selbst ergeben. So sorgt die elektronische Verarbeitung der vorhandenen Daten dafür, dass die Erstellung des Jahresabschlusses in einer einheitlichen Prozesskette erfolgt. Dadurch wird dieser Prozess effizienter und transparenter. Des Weiteren profitieren die Unternehmen davon, dass durch die zügigere Veranlagung infolge der E-Bilanz schneller Rechtssicherheit für den Jahresabschluss hergestellt wird. Weiterhin ist geplant, dass zukünftig auch die Daten aus der Betriebsprüfung mittels dieser Datenschnittstelle rückübermittelt werden, was wiederum eine Prozessvereinfachung durch Nutzung des einheitlichen XBRL-Formats bedeuten wird.
Die Zeit nutzen
"Nach Möglichkeit sollten das System und die organisatorischen Abläufe zum 01.01.2013 stehen, damit bereits ab dann die Daten detailliert für die E-Bilanz erfasst werden können; später wird der Aufwand größer, da z. B. viele Geschäftsvorfälle entsprechend den Anforderungen der E-Bilanz - nach den jeweiligen Umsatzsteuertatbeständen – nachträglich in verschiedene Teile aufgegliedert werden müssen", erklärt Sven Husemann, Programm-Manager Jahresabschluss bei der Addison Software und Service GmbH, einem Unternehmen von Wolters Kluwer Deutschland. (Addison Software und Service: ra)
Addison Software und Service: Steckbrief
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