Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Datenschutzhinweise in der Praxis


Datenschutzhinweise: Auf einer Seite alles im Blick - Kurze und verständliche Datenschutzhinweise
40 Prozent der Verbraucher lesen Datenschutzerklärungen selten oder nie

(14.12.15) - Zu lang, zu kompliziert, keine Zeit – mit diesen Argumenten begründen viele Verbraucherinnen und Verbraucher, warum sie Datenschutzerklärungen selten oder nie lesen. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und von IBM hat eine Lösung für dieses Problem präsentiert: Die Musterdatenschutzvereinbarung, bei der Verbraucher alle relevanten Informationen zu Datenerhebung und Datenspeicherung auf einen Blick bekommen. "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nachvollziehen können, welche Daten Unternehmen über sie speichern und was mit den Daten passiert. Der Einseiter mit den wichtigsten Datenschutzhinweisen auf einen Blick muss jetzt schnell in die Praxis umgesetzt werden. Verbraucherschutz muss bei der Digitalisierung der Gesellschaft gelebt werden und darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein", sagt Carola Elbrecht, Referentin im Team Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Datenschutz auf einen Blick: Was gehört dazu?
Datenschutzhinweise sollen künftig so gestaltet werden, dass Verbraucher auf einen Blick erkennen können, welche Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Dazu gehören einerseits die Daten, die bei einer Anmeldung erfasst werden. Anderseits sollen Anbieter transparent machen, welche Daten bei Aufruf und Nutzung einer Seite oder eines Dienstes erhoben werden – etwa Datum und Uhrzeit, IP-Adresse, Betriebssystem oder andere Gerätedaten. Auch sollte erkennbar sein, wie diese Daten erhoben werden: mit Cookies, Plug-Ins, Tracking, durch die Eingabe der Nutzer oder über Zugriffsrechte, etwa bei Apps.

Die Datenschutzhinweise müssen außerdem offenlegen, wofür die Daten genutzt werden. Wenn Daten zur Profilbildung, für Werbung oder zur Übermittlung an Dritte verwendet werden, dann muss das deutlich hervorgehen.

In den Datenschutzhinweisen soll über die Rechte der Verbraucher aufgeklärt werden, beispielsweise zur Auskunft über gespeicherte Daten, Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von Daten sowie Widerspruchsmöglichkeiten. Für Fragen zum Datenschutz soll ein Ansprechpartner genannt werden.

"Datenschutzhinweise dürfen keine Alibiveranstaltung sein. Das Wichtigste muss auf einen Blick erkennbar sein, die Details gibt es dann im zweiten Schritt. Das sorgt für mehr Sicherheit und für Vertrauen zwischen Verbrauchern und Unternehmen", so Elbrecht.

Der vzbv hat in der Fokusgruppe "Verbrauchersouveränität und Transparenz" im Rahmen des IT-Gipfels der Bundesregierung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft an einer verständlichen Datenschutzinformation gearbeitet.
Neuordnung des politischen Rahmens

Vereinfachte Datenschutzhinweise sind nur ein Baustein, um den Datenschutz zu verbessern und das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit zu erhöhen.

"Verständliche Datenschutzhinweise sind nur dann ein starkes Instrument, wenn die Rechte dahinter auch stark sind. In der EU-Datenschutzverordnung müssen daher Datensparsamkeit, Zweckbindung und eine Begrenzung der Profilbildung festgeschrieben werden. Aber sie dürfen nicht nur auf dem Papier, in Verordnungen, Gesetzen oder Datenschutzerklärungen stehen. Sie müssen auch durchgesetzt werden. Dafür brauchen wir ein erweitertes Recht für Unterlassungsklagen, um Datenschutzverstöße außerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne der Verbraucher durchzusetzen", so Elbrecht. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen