Volkswagen-Skandal: Risiken für Verbraucher
Folgeschäden nicht aus den Augen verlieren - Rechtsgutachten weist auf Risiken für Verbraucher hin
vzbv fordert, dass VW für alle Schäden in Folge der Abgasaffäre aufkommt - Herstellerhaftung und Musterfeststellungsklagen würden Verbrauchern helfen, Rechte durchzusetzen
(27.11.15) - 2,4 Millionen Halter von Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns, die von den Abgasmanipulationen betroffen sind, müssen ihre Autos zur Umrüstung in die Werkstatt bringen. "Volkswagen hat das Vertrauen von Verbraucher weltweit missbraucht und diese über die Umwelteigenschaften ihrer Autos massiv getäuscht. Politik und Wirtschaft sind gefordert, für Wahrheit und Klarheit beim Autokauf zu sorgen", so der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Verbrauchertäuschung dürfe nicht zum Schaden der Verbraucher führen. Müller fordert von Volkswagen maximale Kulanz gegenüber den getäuschten Verbrauchern. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv kommt zu dem Ergebnis, dass VW nach aktueller Rechtslage nicht verpflichtet wäre, sämtliche Folgekosten zu tragen.
Auch wenn Volkswagen die Kosten der Umrüstung zahlen muss, bleiben für betroffene PKW-Halter Kostenrisiken. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv (erstellt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger) schließt nicht aus, dass Verbraucher auf Folgekosten des Rückrufs sitzen bleiben, etwa wenn sie während der Reparatur einen Ersatzwagen benötigen, einen Verdienstausfall haben oder das Auto infolge der Umrüstung Mängel aufweist. Diese können auftreten, wenn das Fahrzeug nach der Umrüstung mehr Kraftstoff verbraucht, weniger Leistung erbringt oder auch der Wiederverkaufswert sinkt.
"Volkswagen muss als Verursacher auch Folgekosten wie Ersatzwagen, Verdienstausfall oder auch Mängeln die Kosten tragen. Verbraucher dürfen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, den ihnen Volkswagen beschert hat", so Klaus Müller.
Problematisch ist laut Gutachten auch, dass Gewährleistungsansprüche gegen den Autohändler bereits nach zwei Jahren verjähren. Diese Frist ist bei vielen der betroffenen Fahrzeuge bereits abgelaufen. Für weiterreichende Schadensersatzansprüche nach Deliktsrecht müssten Verbraucher den Nachweis erbringen, dass Volkswagen gegen Schutzgesetze verstoßen hat, etwa gegen den Betrugstatbestand oder durch vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung. Diesen Nachweis zu erbringen, wird für Verbraucher schwierig, weil sie keinen Einblick in interne Vorgänge des Unternehmens haben.
Politik ist in der Verantwortung
Der vzbv fordert, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) anordnet, dass alle Folgekosten durch VW zu tragen sind, also auch Kosten für Ersatzwagen, Verdienstausfall und Wertminderung des PKW infolge der Umrüstung. Das KBA müsse die Ergebnisse seiner Untersuchungen öffentlich machen, damit Verbraucher sich hierauf bei Rechtsstreitigkeiten beziehen können. Nur so können sie im Zweifel vor Gericht erfolgreich für Schadensersatz streiten.
Rechtliche Rahmenbedingungen verbessern
Zudem muss das Gewährleistungsrecht und insbesondere eine Ausweitung der Haftung durch den Hersteller auf den Prüfstand gestellt werden. Die Einführung einer Musterfeststellungsklagen mit allgemeiner verjährungsunterbrechender Wirkung ist erforderlich, damit Verbraucher Rechte durchsetzen können und eine Verjährung von Ansprüchen zu verhindern.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>