Nachhaltige Personalpolitik ist gefordert
Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten bei Kreditinstituten mit Sinn und Verstand vorausschauend planen
Herausgehobene Verantwortung bei Aufsicht über die zentrale Drehscheibe der Wirtschaft - Bankenlandschaft Deutschlands nicht mit "Räten von der Stange" beaufsichtigen
(08.12.14) - "Kreditinstitute sind die zentrale Drehscheibe unserer Wirtschaft. Insbesondere deren Aufsichts- und Verwaltungsräte haben somit eine herausgehobene Verantwortung", erläutert Professor Dr. Reinhold Hölscher vom Lehrstuhl für Finanzdienstleistungen und Finanzmanagement der Technischen Universität Kaiserslautern. "Die ‚Räte‘ sollen sich sowohl als qualifizierter, kenntnisreicher Kontrolleur als auch als Sparringspartner des Vorstands insbesondere für Strategiefragen und das Risikomanagement etablieren können", ergänzt Dr. Thomas Altenhain, gemeinsam mit Hölscher Herausgeber des "Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten".
Altenhain erinnert an ein ganzes Bündel von Kriterien bei der Besetzung der verantwortungsvollen Posten, die es zu berücksichtigen gelte: "Einerseits Proporz-Vorgaben und gesetzte – politische - Positionen, andererseits Persönlichkeit, Erfahrungshintergrund und – gerade bei einer Neubesetzung – die individuelle Passung mit dem bestehenden Team."
"Bank ist nicht gleich Bank", führt Altenhain weiter aus. "Die Bankenlandschaft Deutschlands ist geprägt von verschiedensten Institutsgruppen, Größenordnungen und Komplexitäten, mit unterschiedlichsten Geschäftsmodellen und Ausrichtungen von Banken und Sparkassen. Folglich sind die Anforderungsprofile an einzelne Aufsichts- und Verwaltungsräte sehr gründlich und individuell zu definieren."
"Den Bankenaufseher gibt es nicht en gros und von der Stange", weiß Hölscher. Gemeinsames Kriterium für die "Wächter" sei allerdings deren Kompetenz, die komplexen Aktionsfelder der Geschäfts-, Ertrags- und Risikosteuerung bei Finanzdienstleistern selbst einschätzen können und geeignete Vorstände für diese Herausforderungen identifizieren, verantworten, beraten und begleiten können, so Hölscher weiter.
"Wir sehen die Notwendigkeit einer nachhaltigen Personalentwicklung für Aufsichts- und Verwaltungsräte", erklärt Altenhain. "Wir erleben in aller Regel, dass Schnellschüsse gerade dann die Auswahl dominieren, wenn Personen kurzfristig ausfallen, aufgeben oder niederlegen und Stimmrechte nicht wahrgenommen werden können".
Die Forderung, nachhaltig Personal zu entwickeln, gelte mehr denn je, da mittlerweile auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) selbst bei kleineren Sparkassen und Banken bei der Besetzung der Aufsichts- und Verwaltungsräte eingebunden sei. "Abgelehnte Kandidaten sind blamabel für alle Beteiligten, kosten das Institut, den Kandidaten oder die Kandidatin und auch schon dessen Nachrücker Reputation", so Hölscher. (Steinbeis-KAV: ra)
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