Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Abbau geplant: Datenschutz im Gesundheitswesen


"Wir befinden uns in einem schleichenden Prozess des Übergriffes der 'Krake Staat' auf das Gesundheitswesen"
Weg zum Überwachungsstaat ist beschritten: Niedergelassenen Ärzte kritisieren den "scheibchenweisen Abbau von Datenschutz und Bürgerrechten im Gesundheitswesen"

Dr. Klaus Bittmann:
Dr. Klaus Bittmann: "Weg zum Überwachungsstaat", Bild: NAV Virchow-Bund

(18.11.08) - Der NAV-Virchow-Bund - Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands fährt schweres Geschütz gegen die Rechtspolitik der Deutschen Bundesregierung auf. "Wir befinden uns mitten im scheibchenweisen Abbau von Datenschutz und Bürgerrechten im Gesundheitswesen", erklärt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte, Dr. Klaus Bittmann.

Dazu gehöre zum einen der eingeschränkte Schutz von Ärzten bei Abhörmaßnahmen und Online-Razzien, wie es diese Woche der Deutsche Bundestag im BKA-Gesetz beschlossen hat. Parallel hierzu werde derzeit mit der elektronischen Gesundheitskarte der Aufbau einer riesigen zentralen Datensammelstelle für Patientendaten vorangetrieben.

"Wir befinden uns in einem schleichenden Prozess des Übergriffes der "Krake Staat" auf das Gesundheitswesen. Die Datensammelwut des Staates ist mit Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und der lebenslangen Steuernummer längst erkennbar. Der Weg zum Überwachungsstaat ist beschritten. Jetzt wird auch das Gesundheitswesen davon erfasst", stellt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes fest.

Daher fordert der Verband der niedergelassenen Ärzte ein umfangreiches Datenschutz-Paket für das Gesundheitswesen. In einer konzertierten Aktion sollen Datenschützer, Ärzte und Patientenvertreter gemeinsam Konzepte zum Erhalt von Vertrauensschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen erarbeiten.

Hierzu gehöre aus Sicht von Dr. Bittmann der Verzicht auf eine zentrale Speichersystematik für Patientendaten bei dem Projekt der elektronischen Gesundheitskarte. Ziel sei die dezentrale Speicherung am Ursprungsort der Datenerhebung und die Datenhoheit des Patienten.

"Behandlungsdaten von Patienten dürfen das Arzt-Patienten-Verhältnis nicht verlassen. Angesichts von Datenskandalen, mit sorglosem, fahrlässigem oder kriminellem Umgang mit Daten, wäre selbst eine geringfügige Panne mit Patientendaten ein derart gravierender Vertrauensverlust, dass sinnvolles und wirksames ärztliches Handeln in Frage gestellt würde", befürchtet Dr. Bittmann. Daher muss auch den Krankenkassen die Verwendung von Patientendaten außerhalb von Abrechnungszwecken strikt untersagt werden: "Auf das Verhältnis zwischen Arzt und Patient darf kein Dritter Einfluss nehmen – schon gar nicht eine Krankenkasse mit ihren meist ökonomischen Interessen."

Weiterhin müssten Ärzte vor Abhörmaßnahmen, Online-Razzien und der Vorratsdatenspeicherung geschützt werden. Hier müssen die Rechte von Ärzten denen von Priestern und Strafverteidigern gleich gestellt werden, so der Bundesvorsitzende: "Ärzte sind keine Berufsgeheimnisträger zweiter Klasse!"

"Das Arzt-Patienten-Verhältnis erfordert einen besonders geschützten Raum. Diesen muss der Staat sichern und keinerlei andere Interessen – wie das der Inneren Sicherheit oder der Finanzierbarkeit der Sozialsysteme als vermeintlich höhere Rechtsgüter – stärker werten. Deshalb gehören das Aussageverweigerungsrecht des Arztes und das Recht auf Unversehrtheit – insbesondere die Abhörsicherheit – der Arztpraxis zu den elementaren Bürgerrechten des Arztes, aber auch des Patienten", unterstreicht Dr. Bittmann.

Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt. (NAV-Virchow-Bund: ra)

Lesen Sie auch:
Online-Durchsuchung nur der erste Schritt


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen