Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

DSGV sieht SEPA-Lastschrift gefährdet


Pläne der EU-Kommission führen bei den deutschen Sparkassen und Landesbanken zu großer Unzufriedenheit und gefährden die planmäßige Einführung der SEPA-Lastschrift
Auch die französische Kreditwirtschaft habe bereits mit sofortigem Einfrieren ihrer Investitionen in das SEPA-Lastschriftverfahren reagiert

(18.11.08) - Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) kritisiert die Pläne der EU-Kommission, das geplante Interbankenentgelt als wesentlichen Bestandteil des Geschäftsmodells der SEPA-Lastschrift lediglich für einen Übergangszeitraum - und dann auch nur für grenzüberschreitende Lastschriften - zuzulassen.

"Neben der Bereitstellung des SEPA-Lastschriftverfahrens und der damit verbundenen Vorteile für Firmen- und Privatkunden ist es wichtig, dass die SEPA-Verfahren ohne wirtschaftlichen Nachteil für die beteiligten Kreditinstitute am Markt angeboten werden können. Das Vorgehen der EU-Kommission würde der SEPA-Lastschrift jedoch bereits von Anfang an die wirtschaftliche Grundlage entziehen", sagte Bernd Fieseler, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV.

Der DSGV fordert nun die EU-Kommission dazu auf, eine Basis zu schaffen, die es den Kreditinstituten ermöglicht, die SEPA-Verfahren auf Grundlage eines nachhaltigen und langfristigen Geschäftsmodells anbieten zu können. Zudem müsse die Entscheidung zur Nutzung der SEPA-Verfahren den Verbrauchern bzw. Bankkunden obliegen. "Eine EU-Regulierung zur Abschaltung der in den jeweiligen Ländern bislang genutzten Zahlverfahren wird von der Sparkassen-Finanzgruppe klar abgelehnt", stellte Fieseler fest. Das weitere Vorgehen müsse sich immer an den Anforderungen der Kunden ausrichten. Dies sei für Kreditinstitute, die wie die deutschen Sparkassen stark kundenorientiert seien, wesentliche Voraussetzung.

Die Pläne der EU-Kommission führten derzeit bei den deutschen Sparkassen und Landesbanken zu großer Unzufriedenheit und gefährdeten die planmäßige Einführung der SEPA-Lastschrift.

Fieseler sagte: "Wenn die EU-Kommission ihre Positionen zum Interbankenentgelt aufrecht erhalten, ist es zweifelhaft, dass die Mitgliedsinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe und wahrscheinlich auch Kreditinstitute in anderen EU-Staaten das SEPA-Lastschriftverfahren überhaupt anbieten werden." Auch die französische Kreditwirtschaft habe auf diesen Vorstoß bereits mit sofortigem Einfrieren ihrer Investitionen in das SEPA-Lastschriftverfahren reagiert.

Die deutsche Sparkassen-Finanzgruppe unterstützt seit dem Jahr 2002 die Entwicklung der SEPA-Verfahren durch aktive Mitarbeit im European Payments Council. Die 443 deutschen Sparkassen und sieben Landesbank-Konzerne waren eine der ersten Bankengruppen, die das SEPA-Überweisungsverfahren planmäßig umgesetzt und durchgängig eingeführt hat. (DSGV: ra)

Lesen Sie auch:
Akzeptanz der SEPA-Überweisung verdoppelt
SEPA-Compliance und SEPA-Müdigkeit
SEPA-Compliance im europäischen Zahlungsverkehr
SEPA und Gläubiger-Identifikationsnummer
SEPA - Europaweit einheitlich bezahlen
Wenig SEPA-Kenntnisse in Unternehmen
Was bedeutet SEPA für Unternehmen?
SEPA-Gesetzesinitiative im Januar 2008
Was will SEPA?
MiFID II-Repetitorium: Fit für MiFID und SEPA

Weitere Informationen:
Was ist SEPA


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen