Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Erhöhung der Cybersicherheit in Europa


NIS2 als wichtiger Faktor für die Sicherheit des Industriesektors in Deutschland und Europa
Die Netz- und Informationssysteme -Richtlinie war die erste EU-weite Rechtsvorschrift, die darauf abzielte, die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen in der Europäischen Union zu verbessern



André Heller, Director Sales Engineering für Zentraleuropa, Benelux und Nordics bei Armis

Das verarbeitende Gewerbe ist ein entscheidender Teil der europäischen Wirtschaft und umfasst viele Bereiche von der kleinen Produktion bis hin zu groß angelegten industriellen Prozessen. Mit zunehmender Digitalisierung und Vernetzung ist der Sektor mit immer größeren Cybersicherheitsrisiken konfrontiert, die schwerwiegende Folgen für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben könnten. Um diesen Risiken zu begegnen, stuft die NIS2-Richtlinie Organisationen aus dem verarbeitenden Gewerbe als wichtige Einrichtungen ein und legt neue Cybersicherheitsanforderungen fest, die nun erfüllt werden müssen. Die große Relevanz der Umsetzung von NIS2 für Industrieunternehmen wird in der aktuellen öffentlichen Debatte deutlich. So berichtet der Tagesspiegel, dass der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ein Positionspapier veröffentlicht hat. Darin fordert der Verband unter anderem eine EU-weit harmonisierte Umsetzung und großzügigere Umsetzungsfristen. Zudem umfasst die Richtlinie im Bereich der digitalen Infrastruktur viele neue Unternehmen, die unter die kritischen Sektoren fallen. Einem Bericht von heise zufolge sind dies nach Schätzungen fast 160.000 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in der gesamten EU, davon fast 20.000 in Deutschland.

Die NIS (Netz- und Informationssysteme) -Richtlinie war die erste EU-weite Rechtsvorschrift, die darauf abzielte, die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen in der Europäischen Union zu verbessern. Seit ihrer Veröffentlichung im Jahr 2016 sind die betroffenen Organisationen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Sicherung ihrer Netzwerk- und Informationssysteme zu ergreifen und alle Vorfälle zu melden, die erhebliche Auswirkungen auf die Kontinuität ihrer Dienste haben.

Mit NIS2 werden viele weitere Bereiche in den Blickpunkt gerückt, und es werden Geldbußen, Sanktionen und Strafen für die Nichteinhaltung eines angemessenen Risikomanagements, grundlegender Cyber-Hygiene und unangemessener Verzögerungen bei Gegenmaßnahmen eingeführt. Dies wird Unternehmen dazu zwingen, ihre Software und Sicherheitsprotokolle laufend zu aktualisieren und Zugangskontrollen zu implementieren, die den unbefugten Zugriff auf Systeme und deren Aktivitäten verhindern.

NIS2 hat das Ziel, die Verluste durch Cyberkriminalität um 11,3 Milliarden Euro pro Jahr zu reduzieren. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss das Budget für Cybersicherheit für neu ausgewählte Organisationen um schätzungsweise 22 Prozent und für Organisationen, die zuvor von der aktuellen NIS-Richtlinie betroffen waren, um 12 Prozent erhöht werden.

Eine Chance und eine große Herausforderung für Unternehmen
Die Auswirkungen treffen dabei alle Hersteller, einschließlich derer, die IoT-Geräte, medizinische Geräte (IoMT) und Betriebstechnologie (OT) herstellen. Gemäß der NIS2-Richtlinie müssen wesentliche und wichtige Einrichtungen bestimmte zertifizierte IKT-Produkte, IKT-Dienstleistungen und IKT-Prozesse verwenden oder ein Zertifikat im Rahmen eines europäischen Zertifizierungssystems für Cybersicherheit erhalten. Damit wird die Sicherheit ihrer Produkte während des gesamten Entwicklungsprozesses vorgeschrieben. Dies stellt eine große Herausforderung dar, insbesondere in Fällen, in denen IoT-Produkte besonders anfällig für Cyberangriffe sind, weil sie mit unzureichenden Sicherheitskontrollen wie fest kodierten Passwörtern, fehlender Verschlüsselung der übertragenen Daten oder schwer zu behebenden Software-/Firmware-Schwachstellen gebaut wurden. Unternehmen aus der Industrie benötigen beim Aufbau und der Umsetzung einer koordinierten Sicherheitsstrategie in jedem Fall die Hilfe von Technologpartnern. Nur mit einem ganzheitlichen Ansatz können die gravierenden Folgen von Cyberangriffen abgeschwächt oder proaktiv verhindert werden.

Eine aktuelle Studie von Armis unterstreicht die Dringlichkeit, der Verabschiedung neuer Gesetze Priorität einzuräumen. Nach ihrer Einstellung zu Sicherheitsstandards (B3S, IT-Sec 2.0, NIS2 usw.) befragt, sieht sich weniger als ein Drittel der IT-Fachleute in Deutschland in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften vollständig gerüstet, und nur die Hälfte der Befragten (54 Prozent) gab an, dass sie zusätzliche Maßnahmen ergreifen würden, um mit der Situation fertig zu werden.

Proaktive Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit
Die digitale Vernetzung in Fertigungs- und OT-Umgebungen wird immer weiter ausgebaut, und damit geraten natürlich auch alle dort eingesetzten Assets zunehmend ins Visier von Hackern. Aufgrund der akuten Bedrohungslage sind nun umfassende IT/OT-Sicherheitskonzepte gefragt, die den besonderen Belangen der industriellen Fertigung Rechnung tragen und komplexe Industrieanlagen vor unbefugten Zugriffen und drohenden Produktionsausfällen durch Cyberattacken schützen.

Neben der Durchführung von Sicherheitsschulungen und der Einhaltung der Cyber-Hygiene ist die kontinuierliche Überwachung von Assets ein entscheidender Faktor, um die Konformität mit den NIS2-Richtlinien zu ermöglichen. Man kann nur die Assets schützen, die man eindeutig identifizieren kann. Diese Art der vollständigen Transparenz ermöglicht es den Sicherheitsteams, Anomalien und Statusänderungen in Echtzeit zu erkennen, was wiederum die SOC-Untersuchungszeit und potenzielle Schäden reduziert. Insbesondere das Schwachstellenmanagement für Assets liefert detaillierte Informationen über jedes Asset, egal welcher Art. Durch den Einsatz von intelligentem Asset Management erhalten Unternehmen einen vollständigen Überblick über die neuesten Schwachstellen und Kompromittierungen. Dadurch sind sie in der Lage, eine proaktive Rolle bei der Stärkung ihrer Cybersicherheit zu übernehmen und den Bedrohungsakteuren immer einen Schritt voraus zu sein. (Armis: ra)

eingetragen: 01.08.23
Newsletterlauf: 20.09.23

Armis: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen