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Managerverantwortlichkeit und Aktienrecht


Justizministerkonferenz berät über Regelungen zur Managerverantwortlichkeit: "Wir brauchen echte Strukturveränderungen, insbesondere auch im Aktienrecht"
Bayerns Justizministerin Beate Merk: "Wir brauchen Regeln, die das ganze System krisenfester machen"


(25.06.09) - Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise ist auch Thema der Justizministerkonferenz (JuMiKo) in Dresden. Dort wurde über die Ergebnisse einer unter dem Vorsitz Bayerns geleiteten Länderarbeitsgruppe zum Thema Managerverantwortlichkeit beraten. Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk sagte: "Finanzkrise - und keiner war es? Eine Antwort auf die Frage, wie es zu dieser Krise kommen konnte, auf welcher Tatsachenbasis die Entscheidungen getroffen wurden und welche Konsequenzen daraus gezogen werden, blieben die Verantwortlichen bisher schuldig. Die Frage der Verantwortung ist aber unabdingbar. Nur so kann das Vertrauen der Bürger in die Wirtschaft wiederhergestellt werden. Denn letztlich sind es die Steuerzahler, die für die staatliche Unterstützung aufkommen müssen. Um künftige Krisen dieses Ausmaßes zu vermeiden, muss der Staat mit den notwendigen Maßnahmen reagieren."

Auf Initiative Merks haben die Justizminister beschlossen, dass die Arbeitsgruppe auf der Grundlage ihrer Ergebnisse alsbald konkrete Vorschläge vorlegt.
Merk forderte: "Wir brauchen Regeln, die das ganze System krisenfester machen. Der vom Bundestag letzte Woche verabschiedete Gesetzentwurf zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ist ein erster Schritt, um die Frage der Verantwortlichkeit und Haftung der Manager für ihre unternehmerischen Entscheidungen anzugehen. Es ist aber absehbar, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend sind. Denn um künftige vergleichbare Szenarien zu verhindern, brauchen wir echte Strukturveränderungen, insbesondere auch im Aktienrecht."

Die Ministerin erklärt: "Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene, und mit einer Öffnungsklausel versehene Einführung einer Karenzzeit von zwei Jahren für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat hat lediglich das an sich selbstverständliche Verbot des Richtens in eigener Sache im Blick. Die Vorschläge der Länder-Arbeitsgruppe zielen darüber hinaus darauf ab, die Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat generell effektiver auszugestalten. Die Aufsicht über die Geschäftsführung des Vorstandes ist nur wirkungsvoll, wenn keine personellen Verflechtungen, Überkreuz-Verbindungen oder sonstigen Vernetzungen bestehen, die die Unabhängigkeit der Aufsichtsräte beeinträchtigen können. Die von mir eingesetzte Länder-Arbeitsgruppe hat sich eingehend mit dieser Problematik befasst und Lösungen erarbeitet, dieser strukturellen Schwäche zu begegnen."

Zahl der Aufsichtsratsmandate soll herabgesetzt werden
Merk sagte weiter: "Um der Verantwortung der Manager für ihre Entscheidungen zur Geltung zu verhelfen, müssen wir noch über weitere Maßnahmen nachdenken. Dazu gehört die Aufwertung einiger Vorschriften des Deutschen Corporate-Governance-Kodex durch Übernahme in das Aktiengesetz. Auch bin ich der Meinung, dass sich ein Aufsichtsratsmandat nicht einfach nebenher erledigen lässt. Deshalb sollte die Obergrenze von zehn Mandaten auf höchsten sechs herabgesetzt werden." (Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: ra)

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